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       # taz.de -- Umstrittenes Heizungsgesetz: Abstimmung im Bundestag wackelt
       
       > Der CDU-Abgeordnete Heilmann fordert eine Eilentscheidung des
       > Verfassungsgerichts. Er will mehr Zeit für die Beratung über das
       > Heizungsgesetz.
       
   IMG Bild: Soll mit dem neuen Heizungsgesetz zum Standard werden: die Wärmepumpe
       
       Berlin taz | Das umstrittene Heizungsgesetz kann möglicherweise doch nicht
       wie geplant in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat
       verabschiedet werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will
       das mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim
       Bundesverfassungsgericht verhindern. Damit soll der Bundestag verpflichtet
       werden, den Abgeordneten den Gesetzentwurf mindestens 14 Tage vor der
       abschließenden Beratung und Abstimmung schriftlich zukommen zu lassen.
       
       Am kommenden Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der
       Sommerpause. Weil die Ampel das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unbedingt vor
       den Ferien verabschieden will, ist [1][das parlamentarische Verfahren sehr
       straff]. Im April hatten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)
       und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) einen Entwurf für das GEG
       vorgelegt, mit dem der Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche bis
       2045 eingeleitet werden soll.
       
       Der Entwurf ist aber wegen Streits in der Ampel erst [2][Mitte Juni in den
       Bundestag eingebracht worden]. Er war Grundlage einer Expert:innenanhörung,
       obwohl zu diesem Zeitpunkt klar war, dass es gravierende Änderungen geben
       würde. E[3][rst in dieser Woche haben die Ampel-Parteien bei den letzten
       strittigen Details eine Einigung erreicht.] Der Gesetzentwurf, in den das
       eingearbeitet wird, wird zur Zeit von den beteiligten Ministerien
       erarbeitet. Er soll bis Freitag vorliegen und Grundlage für eine weitere
       Expert:innenanhörung sein, die am Montag stattfinden soll.
       
       Dieses Verfahren verletzt seine Rechte als Abgeordneter, ist CDU-Mann
       Heilmann überzeugt. Denn die gewährte Zeit sei zu kurz, um die neue
       Gesetzesvorlage zu prüfen. Er ist Mitglied im zuständigen Ausschuss Klima
       und Energie. Die Ampel-Parteien hätten mit ihrem Streit über das GEG Monate
       verplempert, kritisierte er. „Das kann nicht zu Lasten der
       parlamentarischen Beratung gehen“, sagte er am Donnerstag vor
       Journalist:innen in Berlin. „Ich habe als Abgeordneter und als
       Ausschussmitglied keine Chance, einen Verbesserungsvorschlag zu machen.“
       
       ## Entscheidung soll schnell kommen
       
       Deshalb hat der ehemalige Berliner Justizsenator beim
       Bundesverfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass das
       Gesetzgebungsverfahren massiv seine Rechte als Abgeordneter auf
       gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung
       verletzt. Damit will er eine grundsätzliche Klärung über die Frage
       erreichen, welche Beratungszeiten für ein Gesetz mindestens erforderlich
       sind.
       
       Gleichzeitig hat er den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die dem
       Bundestag die Abstimmung über das Gesetz in der kommenden Woche untersagen
       soll. Heilmann hat die Anträge am Mittwochmorgen gestellt. Innerhalb von
       zwei Stunden habe das Gericht den Bundestag, die Bundesregierung, die
       Fraktionen und den Bundespräsidenten zu einer Stellungnahme bis Freitag 12
       Uhr aufgefordert, berichtete er.
       
       Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass entsprechende Anträge
       eingegangen sind. Zu Details wollte ein Sprecher sind nicht äußern. Wann
       die Richter:innen eine Entscheidung fällen werden, ist unklar. „Der
       Senat sieht den Eilbedarf“, sagte der Sprecher.
       
       Es gehe ihm nicht darum, das Gesetz zu stoppen, betonte Heilmann, der auch
       Vorsitzender der Klimaunion ist, die in der CDU und CSU für eine Politik im
       Sinne des Pariser Klimaabkommens eintritt. Falls das
       Bundesverfassungsgericht seinen Antrag befürworte, könne der Bundestag den
       Verstoß reparieren, etwa mit einer Sondersitzung im Juli. Heilmann ist
       zuversichtlich, Erfolg zu haben. In der Vergangenheit seien Eilanträge wie
       seiner nicht erfolgreich gewesen, weil Gesetze schnell in Kraft treten
       mussten – etwa in der Finanz- oder Coronakrise. Das sei beim Heizungsgesetz
       anders. Es soll erst am Ende des Jahres in Kraft treten.
       
       Außerdem habe das Verfassungsgericht im Januar bei einer Entscheidung über
       das Parteienfinanzierungsgesetz die Ampel ermahnt, dass eine Beratungszeit
       von zehn Tagen zu kurz sei. Damals sei es um eine einfache Sache gegangen.
       „Jetzt geht es um eine Beratungszeit von vier bis fünf Tagen und ein
       maximal komplexes Gesetz“, sagte er.
       
       Die grüne Bundestagsfraktion weist den Vorwurf zu kurzer Fristen zurück.
       „Wir haben an jeder Stelle ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit
       ausreichend Beratungszeit sichergestellt“, sagte die erste Parlamentarische
       Geschäftsführerin Irene Mihalic. Es sei sogar noch eine zweite Anhörung
       beschlossen worden, um eine fachliche Erörterung zu vertiefen und für alle
       Abgeordneten zu ermöglichen.
       
       29 Jun 2023
       
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