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       # taz.de -- Lauterbach und die Krankenhausreform: Revolution bleibt holprig
       
       > Bund und Länder ringen weiter um die notwendige Klinikreform, die
       > Einigung wurde vertagt. Karl Lauterbach spricht dennoch von Annäherung.
       
   IMG Bild: Patient*innen in der Notaufnahme in Bayern
       
       Berlin taz | Am Donnerstag wollten Bund und Länder nach monatelangem Ringen
       ein gemeinsam abgestimmtes Eckpunktepapier für die [1][geplante
       Krankenhausreform] vorlegen. Doch der Weg zu der von
       Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprochenen Revolution
       bleibt holprig. Am Donnerstag konnte er nur verkünden, dass die geplante
       Einigung vertagt werde.
       
       Seitdem im Dezember eine vom Bundesgesundheitsministerium berufene
       Expert*innenkommission einen Vorschlag für die Reformierung der
       Krankenhausfinanzierung vorgelegt hat, gibt es Klärungsbedarf zwischen Bund
       und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister sieht eine Reform, die sich vor
       allem auf die Qualität der Behandlung auswirke, indem die Finanzierung an
       Qualitätskriterien geknüpft werden soll; die Länder sehen eine Beschneidung
       ihrer Krankenhausplanungskompetenz.
       
       Einig ist man sich – übrigens mit dem gesamten Gesundheitswesen – darin,
       dass die Krankenhauslandschaft [2][dringend reformiert werden] muss. In
       wesentlichen Details – wer darf welche Qualitätskriterien festlegen und
       veröffentlichen, ab wann sind die verbindlich, welche Auswirkungen haben
       sie genau und was ist mit Ausnahmeregelungen – herrscht weiter Dissens.
       Auch wenn Lauterbach nicht müde wird, von einer Annäherung zu sprechen.
       
       ## Tagung am Bodensee
       
       Immerhin musste er nicht alleine verkünden, dass sich die Einigung
       verzögert. Manfred Lucha, grüner Gesundheitsminister in Baden-Württemberg,
       stand ihm zumindest physisch bei. Man habe noch ein, zwei Hausaufgaben zu
       machen, so Lucha. Stellvertretend für die anderen
       Landesvertreter*innen pochte er darauf, dass der Einfluss der Länder
       bei den Details groß bleiben müsse – schließlich seien sie es, die im
       Zweifel von Kliniken verklagt würden, wenn diese bestimmte Leistungen nicht
       mehr abrechnen könnten, weil sie die gesetzlich festgelegten
       Qualitätskriterien nicht erfüllten. Die Macht der Länder im
       Gestaltungsprozess ist ohnehin groß: Sie müssen Lauterbachs Gesetz im
       Bundesrat zustimmen.
       
       Die Finanzierungsreform ist das größte, aber nicht [3][das einzige
       Reformvorhaben Lauterbachs] im Krankenhauswesen. Auch die strauchelnde
       Notfallmedizin soll neu aufgestellt werden. Hier sei man sich tatsächlich
       weitgehend einig, so Lauterbach und Lucha übereinstimmend.
       
       In Sachen Finanzierungsreform wollen Bund und Länder nun in der kommenden
       Woche noch einmal am Bodensee tagen. In einer abschließenden Sitzung am 10.
       Juli, mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen, soll dann „open
       end“ bis zur Einigung gerungen werden. Damit, so Lauterbach, ließe sich der
       versprochene Zeitplan noch halten: Gesetzentwurf über den Sommer, Beschluss
       im Herbst und Inkrafttreten zum 1. Januar 2024.
       
       29 Jun 2023
       
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