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       # taz.de -- Parkgebühren in Freiburg: Nicht zu hoch, aber falsch bemessen
       
       > Einen Euro am Tag kostet Parken in Freiburg Anwohner, Halter großer Autos
       > mehr, ärmere Menschen weniger. Was ein Gericht daran falsch findet.
       
   IMG Bild: Parkende Autos in Freiburg
       
       Freiburg taz | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag eine
       städtische Satzung gekippt, mit der [1][Freiburg höhere
       Anwohnerparkgebühren] erheben wollte. Allerdings beanstandete das Gericht
       nicht die Höhe der mittleren Parkgebühr von 360 Euro pro Jahr. Diese stehe
       nämlich „angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes“
       nicht in einem groben Missverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen.
       
       Aber einige Details hält das Gericht für unzulässig. Zudem hätte die Stadt
       anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Ein
       Freiburger FDP-Stadtrat hat das Urteil erwirkt.
       
       Vorangegangen waren der neuen Freiburger Satzung diverse Änderungen in der
       Bundes- und Landesgesetzgebung. Lange Zeit waren die Gebühren für
       Anwohnerparkplätze nämlich gesetzlich streng geregelt gewesen. Aufgrund
       eines Bundesgesetzes durften Städte seit 1993 nicht mehr als 30,70 Euro pro
       Jahr erheben. Der ehemals bei 60 Deutsche Mark liegende Preis war fast drei
       Jahrzehnte lang nicht angepasst worden – bis im Juli 2020 der Bund das
       Straßenverkehrsgesetz änderte und die Obergrenze aufhob.
       
       Die baden-württembergische Landesregierung nutzte alsbald die neue Freiheit
       und [2][ermöglichte im Juli 2021 den Kommunen des Landes, in gewissen
       Grenzen über die Höhe der Gebühren selbst zu entscheiden]. Die Stadt
       Freiburg erhöhte daraufhin zum 1. April 2022 die Gebühren für
       Anwohnerparkausweise deutlich – der knappe Parkraum müsse sich auch in den
       Preisen niederschlagen, so die Argumentation.
       
       ## „Beträchtliche Ungleichbehandlung“
       
       Seither lag die Parkberechtigung in Freiburg bei durchschnittlich 360 Euro
       im Jahr. Der Preis wurde je nach Platzbedarf der Fahrzeuge gestaffelt –
       auch um den Besitz großer, öffentlichen Platz beanspruchender Fahrzeuge
       unattraktiver zu machen: Autos mit einer Länge von weniger als 4,21 Meter
       mussten 240 Euro bezahlen, solche mit einer Länge von mehr als 4,70 Meter
       hingegen 480 Euro. Empfänger von Sozialleistungen und Personen mit
       Behinderung erhielten Preisnachlass.
       
       Genau diese Punkte wurden der Stadt nun zum Verhängnis. Die mit diesen
       Sprüngen einhergehende „beträchtliche Ungleichbehandlung“ – also ein
       deutlicher Preissprung aufgrund von wenigen Zentimetern Unterschied in der
       Fahrzeuglänge – sei nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Für die
       Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle ebenfalls
       eine Rechtsgrundlage. „Eine Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken
       hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, so das Gericht.
       
       In erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim war der Antrag
       noch abgewiesen worden: Die Gebührensatzung sei legitim und
       verhältnismäßig, befand damals das Gericht. Ihr Zweck, den Vorteil
       auszugleichen, den Bewohner durch die Parkberechtigung bekämen, sei
       schließlich erkennbar, da Inhaber eines Anwohnerausweises ja von den
       allgemeinen Parkgebühren befreit seien. Weil das Gericht [3][aber eine
       bundesweite Bedeutung des Falls anerkannte], hatte es eine Revision beim
       Bundesverwaltungsgericht zugelassen – das nun doch an einigen Details etwas
       auszusetzen hatte und damit die ganze Satzung kippte.
       
       13 Jun 2023
       
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