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       # taz.de -- Urteil über Parkgebühren in Freiburg: Darf ruhig teuer werden
       
       > In Freiburg ist eine Debatte über die Nutzung des städtischen Raums
       > eröffnet. Auslöser war ein Urteil über Parkgebühren.
       
   IMG Bild: Wer sagt eigentlich, dass es einen Anspruch auf billiges Autoabstellen in der Innenstadt gibt?
       
       Anwohnerparkplätze dürfen deutlich teurer werden, urteilte das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Für die [1][Stadt Freiburg] heißt das
       zwar, dass eine Klage gegen die hohen städtischen Parkgebühren durchging,
       aber das liegt an handwerklichen Fehlern der Stadtoberen bei der
       Ausgestaltung. Bundespolitisch gesehen, ist bei dem Urteil ein positiver
       Aspekt viel wichtiger: Das Bundesverwaltungsgericht hat die erhöhten
       [2][Anwohnerparkgebühren] in Höhe von 360 Euro pro Jahr „nicht beanstandet“
       – und dies sogar explizit betont. Denn schließlich bekomme der Kfz-Halter
       für sein Geld auch einen „erheblichen“ Gegenwert, nämlich einen
       wohnungsnahen Parkplatz.
       
       Mit dieser höchstrichterlichen Aussage haben die Städte nun ein Stück mehr
       an Sicherheit, wenn sie die Verkehrswende vor Ort voranbringen wollen. Denn
       die Steuerung des „ruhenden Verkehrs“ in den Stadtzentren durch den Preis
       ist ein ganz entscheidender Hebel, wenn es darum geht, städtische Räume dem
       Autoverkehr zu entziehen und für das urbane Leben zurückzugewinnen.
       
       Auch wenn man im Freiburger Rathaus nun erst einmal die Wunden leckt – das
       Urteil könnte andere Städte beflügeln, ihren wertvollen Grund und Boden
       fortan nicht mehr zu Spottpreisen den parkenden Autos zu überlassen. Viel
       zu lange galt es als selbstverständlich, dass [3][Anwohner mit ihren
       Fahrzeugen] öffentlichen Raum praktisch kostenlos nach Belieben in Anspruch
       nehmen können.
       
       Die Denke vergangener Jahrzehnte beim Thema Stellplätze hat unterdessen
       noch weitere Facetten, die einer Debatte bedürfen. So ist auch das
       Konstrukt, wonach die Landesbauordnungen Stellplatzpflichten für
       Wohngebäude vorgeben, längst aus der Zeit gefallen. Diese Regelung muss
       daher das nächste große Thema in der Verkehrspolitik werden. Denn noch
       immer müssen sogar Haushalte ohne eigenes Auto Stellplätze vorweisen, wenn
       sie neuen Wohnraum schaffen – was diesen erheblich verteuern kann.
       
       ## Wer parken will, muss zahlen
       
       Hier wäre ein grundsätzlich neues Konzept nötig. Nicht wer Wohnraum
       schafft, sollte dazugehörige Stellplätze nachweisen müssen, sondern wer ein
       Auto anmelden will. Kann der Autobesitzer keinen eigenen oder gemieteten
       Stellplatz in Wohnungsnähe vorweisen, muss er eben eine – künftig deutlich
       teurere – Anwohnerparkberechtigung für den öffentlichen Raum erwerben.
       
       Damit wird deutlich: Man braucht nicht viel für eine Verkehrswende in den
       Städten – schlichte Kostenwahrheit reicht. Wer einen Parkplatz braucht,
       muss diesen eben bezahlen. Das jüngste Urteil hat die Tür dahin weiter
       geöffnet.
       
       14 Jun 2023
       
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