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       # taz.de -- Zuschüsse beim Heizungstausch: Es gibt maximal 21.000 Euro
       
       > Am Freitag soll das Gesetz zum Heizungstausch im Bundestag verabschiedet
       > werden. Kurz vorher legt die Ampel Details für staatliche Zuschüsse vor.
       
   IMG Bild: Die Bundesregierung fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie dieser Wärmepumpen
       
       Berlin taz | Die Ampelfraktionen im Bundestag haben die Förderbedingungen
       für den Ersatz von fossilen Heizungen konkretisiert: Maximal 21.000 Euro
       Zuschuss können Bürger:innen mit niedrigem Einkommen für den Einbau
       einer klimafreundlichen Heizung bekommen. Das geht aus einem
       Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor, auf den sich
       SPD, Grüne und FDP verständigt haben.
       
       Im [1][GEG wird der Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizungen
       geregelt]. Abgesehen von Neubaugebieten soll das Gesetz aber für
       Bürger:innen erst gelten, wenn ihre Kommune ein Konzept für die
       Wärmeplanung vorgelegt hat. So sollen Bürger:innen etwa frühzeitig
       erfahren, ob für sie ein Anschluss ans Fernwärmenetz in Frage kommt. Müssen
       oder wollen Bürger:innen eine fossile Heizung ersetzen, können sie
       staatliche Zuschüsse beantragen. „Welche Art der Heizung für die
       klimafreundliche Erzeugung von Wärme genutzt wird, liegt in der
       Entscheidung der Eigentümerinnen und Eigentümer“, heißt es in dem
       Entschließungsantrag.
       
       Darin regeln die Fraktionen bislang offene Fragen. Für eine im Sinne des
       Gesetzes klimafreundliche Heizung gibt es eine Grundförderung von 30
       Prozent der Anschaffungskosten für alle Eigentümer:innen unabhängig
       von Einkommen und Vermögen. Geltend gemacht werden können bei
       Einfamilienhäusern Anschaffungskosten von maximal 30.000 Euro. In
       Mehrfamilienhäusern sind es bei der ersten Wohneineinheit ebenfalls bis zu
       30.000 Euro, für die übrigen Wohnungen zwischen 10.000 und 3.000 Euro.
       Diese Regelung soll auch für Eigentümergemeinschaften gelten.
       
       Zusätzliche 30 Prozent gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden
       Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Reine Gas- und Ölheizungen werden
       nicht gefördert. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sollen nur „die
       zusätzlichen Kosten für die ‚H2-Readiness‘ der Anlage förderfähig“ sein,
       heißt es in dem Antrag.
       
       ## Höchstens 70 Prozent
       
       Um Anreize für den raschen Austausch einer Heizung zu schaffen, gibt es
       einen weiteren Bonus. Eigentümer:innen mit selbst genutzten Wohnungen
       erhalten bis zum Jahr 2028 eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent.
       Danach sinkt der Zuschuss alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkt. Dass
       Vermieter:innen diesen Bonus nicht bekommen, war bislang nicht klar.
       Außerdem bleibt der bereits bestehende Bonus von 5 Prozent erhalten für die
       Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme
       bei Wärmepumpen. Wie ursprünglich vorgesehen, wird die staatliche Förderung
       nur bis zu einem Zuschuss von insgesamt maximal 70 Prozent der
       Anschaffungskosten, die man höchstens geltend machen kann, gewährt –
       [2][liegt also bei höchstens 21.000 Euro]. Das Geld dafür soll aus dem
       Klima- und Transformationsfonds kommen, der unter anderem mit Einnahmen aus
       dem CO2-Preis gefüllt wird. Darüber hinaus sollen Eigentümer:innen
       zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen können.
       
       Der Entschließungsantrag soll am Freitag mit dem Heizungsgesetz beschlossen
       werden. Das GEG steht ab 9 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestags, eine
       namentliche Abstimmung ist geplant. Durchkreuzt werden könnten die Pläne
       durch das Bundesverfassungsgericht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas
       Heilmann hat in der vergangenen Woche einen [3][Eilantrag gestellt, damit
       die Verfassungsrichter:innen die Abstimmung untersagen]. Heilmann
       sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil die Änderungen zum GEG
       sehr kurzfristig vorgelegt wurden. Bis Redaktionsschluss lag keine
       Entscheidung vor.
       
       5 Jul 2023
       
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