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       # taz.de -- Neuer Expertenrat der Bundesregierung: „Ruck gegen Rassismus“
       
       > Die Integrationbeauftragte der Bundesregierung beruft den
       > Antirassismus-Expert*innenrat ein. Das Gremium soll vor allem strukurelle
       > Probleme angehen.
       
   IMG Bild: Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan (SPD)
       
       Berlin taz | Mehr Maßnahmen und Einsatz gegen Rassismus: Mit diesem Ziel
       hat sich heute der Expert*innenrat „Antirassismus“ konstituiert. Die
       Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan (SPD)
       berief das Gremium am Montag zu seiner ersten Sitzung ein. Das Problem
       dränge, so Alabali-Radovan, denn neun rassistische Straftaten geschehen
       jeden Tag in Deutschland.
       
       Der Expert*innenrat soll sich vor allem strukturellen und
       institutionellen Rassismus vornehmen, denn in der Bundesrepublik sei
       Rassismus ein Alltagsphänomen. „Wir brauchen einen Ruck gegen Rassismus in
       unserer Gesellschaft“, sagte die Staatsministerin.
       
       Seit Februar 2022 ist die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan neben ihrem
       Amt als [1][Integrationsbeauftrage auch die erste Antirassismusbeauftragte]
       der Bundesregierung. In ihrem Lagebericht vom Januar widmete sie sich
       explizit und umfassend dem Rassismus. Es war der erste Bericht seiner Art,
       der das Thema so in den Fokus setzte. Die Erhebung [2][stellte
       strukturellen und institutionellen Rassismus fest]: In Behörden, bei der
       Wohnungssuche, in Bildungseinrichtungen und auf dem Arbeitsmarkt würden
       Menschen regelmäßig Diskriminierung erleben.
       
       In Deutschland habe man das Problem zu lange verdrängt und kleingeredet, so
       Alabali-Radovan. Deswegen soll der Expert*innenrat jetzt Veränderungen
       bringen. Nach der ersten Sitzung verkündete das Gremium seine Ziele: Die
       zwölf Mitglieder – Wissenschaftler*innen sowie Expert*innen aus
       Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – haben sich vorgenommen,
       konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten. Sie werden der Staatsministerin
       in Zukunft beratend zur Seite stehen.
       
       ## Rassismus-Definition als Handlungsgrundlage
       
       „Wir möchten kein 600-Seiten-Papier, was in der Schublade liegt“, so
       Alabali-Radovan. Das Ziel sei es, voranzukommen und dort wo nötig,
       Handlungsroutinen und Prozesse zu hinterfragen und aufzubrechen. Zunächst
       soll der Rat dazu eine Rassismus-Definition erarbeiten. Oftmals gäbe es
       nämlich Unsicherheiten bei der Frage, was genau Rassismus sei oder eben nur
       ein sehr eingeschränktes Verständnis. Dann würden nur extreme Fälle von
       Rassismus oder rassistische Gewalttaten als solche identifiziert.
       
       Mit der vom Expert*innenrat erarbeiteten Definition sollen
       Verwaltungsstrukturen arbeiten können, wenn sie Rassismus in der eigenen
       Behörde bekämpfen. Außerdem soll die Definition Betroffenen dienen, die
       sich gegen Diskriminierung wehren wollen, damit es keine Auslegungssache
       bleibt, ob ein Sachverhalt als rassistische Diskriminierung anerkannt wird.
       
       Um zu prüfen, ob [3][Antirassismus-Strategien] erfolgreich sind, soll der
       Expert*innnenrat außerdem Indikatoren erarbeiten, die institutionellen
       Rassismus konkret benennen und messbar machen. Im Oktober will der Rat
       einen Zeitplan für seine weitere Arbeit vorlegen. Ende des Jahres sind
       außerdem Treffen mit Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft geplant.
       
       19 Jun 2023
       
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