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       # taz.de -- Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition: Durchbruch beim Heizungsgesetz
       
       > Die Ampel-Koalition hat die letzten offenen Punkte beim Heizungsgesetz
       > geklärt. Millionen von Bürger*innen sollen bald erfahren, was auf sie
       > zukommt.
       
   IMG Bild: Der Grundsatz soll gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen
       
       Berlin dpa | Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen
       Durchbruch [1][beim Heizungsgesetz] erzielt. Bei einem Treffen mit den
       Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche
       Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die
       Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des
       ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.
       
       Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend
       geändert werden.
       
       Die Ampel strebt an, dass [2][das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte
       Heizungsgesetz] – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt,
       vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima-
       und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expert*innenanhörung
       geben.
       
       Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf
       Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen
       Gesetzentwurf verständigt.
       
       Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim
       Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur
       kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten:
       Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben
       Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste
       Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr
       Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
       
       Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine
       verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt.
       Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf
       Technologieoffenheit gepocht.
       
       ## Angemessene Übergangsfristen
       
       Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche
       Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau
       gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere
       Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben
       können. Details waren noch offen.
       
       Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf
       Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar
       kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur
       festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die
       neue Technologie“ gelten sollen.
       
       Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an
       möglichst alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit
       Ökoenergie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich
       entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu
       können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen
       ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert
       werden dürfen.
       
       27 Jun 2023
       
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