# taz.de -- Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition: Durchbruch beim Heizungsgesetz
> Die Ampel-Koalition hat die letzten offenen Punkte beim Heizungsgesetz
> geklärt. Millionen von Bürger*innen sollen bald erfahren, was auf sie
> zukommt.
IMG Bild: Der Grundsatz soll gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen
Berlin dpa | Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen
Durchbruch [1][beim Heizungsgesetz] erzielt. Bei einem Treffen mit den
Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche
Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die
Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des
ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.
Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend
geändert werden.
Die Ampel strebt an, dass [2][das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte
Heizungsgesetz] – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt,
vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima-
und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expert*innenanhörung
geben.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf
Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen
Gesetzentwurf verständigt.
Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim
Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur
kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten:
Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben
Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste
Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr
Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine
verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt.
Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf
Technologieoffenheit gepocht.
## Angemessene Übergangsfristen
Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche
Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau
gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere
Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben
können. Details waren noch offen.
Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf
Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar
kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur
festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die
neue Technologie“ gelten sollen.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an
möglichst alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit
Ökoenergie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich
entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu
können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen
ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert
werden dürfen.
27 Jun 2023
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