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       # taz.de -- Was tun in der Zeit des Wartens?
       
       > Der Leiter von Brandenburgs Ausländerbehörde sieht kein Problem darin,
       > die wachsende Zahl der Geflüchteten unterzubringen. Diese müssten dann
       > aber auch beschäftigt werden
       
       Von Peggy Lohse
       
       Seit April dieses Jahres nimmt Brandenburgs Zentrale Ausländerbehörde
       täglich eine wachsende Zahl von Menschen an ihren Erstaufnahmestandorten in
       Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Wünsdorf auf. 2.000 von rund 4.000
       Plätzen waren Ende Juni belegt, wie Behördenleiter Olaf Jansen auf Anfrage
       der taz mitteilt. Seit 1. Juli werden nur noch Personen mit konkreter
       Bleibeaussicht in die Kommunen verteilt, so bleiben voraussichtlich mehr
       Menschen länger in der Erstaufnahme. Bis Jahresende könnten es bis zu 5.000
       sein.
       
       Doch Jansen ist zuversichtlich: „Unsere Kapazität in der
       Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg reicht grundsätzlich aus, um alle
       ankommenden Geflüchteten unterbringen und betreuen zu können.“ Aktuell
       würden aufgrund der neuen Verteilungsregel schon 1.500 zusätzliche Plätze
       ausgebaut. Bleibt es bei der Zahl der Zugänge, müssten im Frühjahr 2024
       noch einmal so viele Plätze ergänzt werden.
       
       Die größte Herausforderung sei, den länger in den Unterkünften bleibenden
       Menschen Beschäftigung zu geben: sinnvolle, strukturierte und
       gesellschaftlich anerkannte Aktivitäten und Qualifikationsmöglichkeiten in
       der Zeit des Wartens auf den Asylbescheid. Nach Identitätsklärung,
       Antragstellung und Anhörung, wobei die Geflüchteten selbst mitwirken
       müssen, sollten, so Jansen, alle regulär arbeiten oder sich weiterbilden
       dürfen, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
       
       Damit stützt der Behördenleiter jene Forderungen, die Geflüchtete,
       Flüchtlingshelfer:innen und Wirtschaftsverbände [1][immer wieder an
       die Politik senden]: das Asylrecht so zu verändern, dass Arbeits- und
       Ausbildungserlaubnisse auch schon vor Abschluss der Verfahren erteilt
       werden.
       
       8 Jul 2023
       
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