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       # taz.de -- Häusliche Gewalt und Kindeswohl: Gefahr für Kinder
       
       > Was nutzen Gewaltschutzmaßnahmen, wenn Gerichte verlangen, dass Kinder
       > regelmäßigen Umgang mit prügelnden Elternteilen haben müssen?
       
   IMG Bild: In Deutschland kann ein Mann seine Frau verprügeln und bekommt trotzdem Umgangsrecht mit seinem Kind zugesprochen
       
       Die [1][Gewalt in Partnerschaften] stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr um 9,4
       Prozent. 80 Prozent der Gewaltopfer waren Frauen, 78 Prozent der Täter
       Männer. Kinder bleiben hierbei zu oft unberücksichtigt. Denn was nützen
       Wohnungswegweisungen und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn
       gleichzeitig Jugendämter und [2][Familiengerichte] verlangen, dass die
       Gewalttäter sofort und regelmäßig Umgang mit ihren Kindern haben müssen?
       
       In der Mehrzahl betrifft dies Mütter. Wehren sie sich gegen diese
       erzwungenen Umgänge, wird ihnen nicht selten trotz der erlittenen Gewalt
       vorgehalten, dass sie dem anderen (schlagenden) Elternteil gegenüber
       „bindungsintolerant“ seien, da sie den Umgang zwischen dem Gewalttäter und
       den Kindern behindern würden.
       
       Dabei ist es nicht nur normal, einem schlagenden Elternteil gegenüber
       (bindungs-)intolerant zu sein, sondern gesetzlich geboten. So ist der
       Elternteil, bei dem das Kind lebt, nach Paragraf 171 Strafgesetzbuch sogar
       verpflichtet, sein Kind vor Umgängen mit einem Schläger/einer Schlägerin zu
       schützen. Nach häuslicher Gewalt Umgänge durchzusetzen, unterläuft damit
       strafrechtliche Ermittlungen und Gefahren verhindernde Maßnahmen und ist
       ein Verstoß gegen Artikel 31 der [3][Istanbul-Konvention] zum Schutz von
       Frauen und Kindern vor Gewalt.
       
       Seit mehr als 5 Jahren ist Deutschland zur Umsetzung der
       Istanbul-Konvention, die den Rang eines Bundesgesetzes hat, verpflichtet.
       Es darf nicht länger getrennt werden zwischen partnerschaftlicher Gewalt
       und Kindeswohlgefährdung. Richter und Jugendamtsmitarbeiter brauchen
       offensichtlich klarere Vorgaben, was eine Kindeswohlgefährdung ist und was
       nicht.
       
       Beispielgebend ist hier Frankreich, bei dem im „Code civil“ geregelt ist,
       dass Elternteilen, die in Gegenwart der zur Familie gehörenden Kinder
       körperliche oder psychische Gewalt gegen den Partner ausgeübt haben, die
       elterliche Sorge entzogen wird. Deutschland ist bei familienrechtlichen
       Entscheidungen einfach zu täterfreundlich.
       
       11 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
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   DIR [3] /Votum-des-EU-Parlaments/!5931546
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Rainer Becker
       
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