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       # taz.de -- Urteil gegen Ex-„Bild“-Chefredakteur: Julian Reichelt verliert Rechtsstreit
       
       > In einem Blog war die Journalistin Janka Kluge bewusst als „biologischer
       > Mann“ bezeichnet worden. Ein Gericht hat Reichelt nun die Wortwahl
       > verboten.
       
   IMG Bild: Es läuft nicht so richtig rund für Julian Reichelt, er hat den Rechtsstreit gegen Janka Kluge verloren
       
       Frankfurt am Main afp | Ein vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian
       Reichelt verantworteter Blog darf die Journalistin Janka Kluge einer
       Gerichtsentscheidung zufolge nicht als „biologischen Mann“ oder „Mann“
       bezeichnen. Die Bezeichnung sei in ihrem Gesamtkontext bewusst
       verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend, teilte das Landgericht
       Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies damit Reichelts Widerspruch
       gegen eine einstweilige Verfügung ab. (Az.: 2-03 O 149/23)
       
       In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge
       zunächst als „Transfrau“, später aber als „biologischer Mann“ und „über
       60-jähriger Mann“ bezeichnet wurde. Ausgangspunkt des Texts war die
       finanzielle Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung für Kluge bei einem
       Rechtsstreit zwischen ihr und einer Biologin. Dabei wurde Kluge abgemahnt,
       weil sie die Frau in einem Tweet falsch zitiert hatte. [1][Das Landgericht
       gab einem Eilantrag Kluges gegen Reichelts Blog im März statt.] Diese
       Entscheidung bestätigte das Gericht nun.
       
       Eine scharfe und aggressive Sprache sei im Rahmen der freien Rede
       prinzipiell erlaubt, urteilten die Richter. Im Gesamtkontext des
       veröffentlichten Texts könne die Äußerung „über 60-jähriger Mann“ jedoch
       nicht als bloße neutrale Feststellung des biologischen Geschlechts
       verstanden werden. Die Wortwahl sei ein bewusstes Stilmittel, um einen
       plakativen Kontrast zur jungen Biologin herzustellen und Kluge als
       frauenhassenden Mann darzustellen.
       
       Kluge bekam auch in einem weiteren Fall am Donnerstag Recht: Sie ging
       gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf
       Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde auf dem Blog ein Artikel mit der
       Überschrift: „Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe
       zieht den Schwanz ein“ veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer
       Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt.
       
       ## Persönlichkeitsrecht verletzt
       
       Zwar sei die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten, Kluges
       Persönlichkeitsrecht sei aber verletzt worden, urteilten die Richter. Das
       Wort „Transe“ sei umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort
       für einen transsexuellen Menschen. Durch das Attribut „totalitär tickend“
       werde die Äußerung noch verstärkt. Die Komponente „zieht den Schwanz ein“
       stelle eine Assoziation zum männlichen Geschlechtsteil her und richte den
       Fokus auf die Frage seines Nichtvorhandenseins bei Kluge.
       
       In einem dritten Fall scheiterte eine andere Transfrau bei einer
       Unterlassungsklage. Die Aktivistin für Transrechte hatte auf Twitter zur
       Unterstützung für das Selbstbestimmungsgesetz aufgerufen, mit dem der
       Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden kann. Die
       Antragsgegnerin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Zusatz
       „#DubistEinMann“.
       
       Die Kammer sah in diesem Kommentar eine Meinungsäußerung, weil der wertende
       Charakter im Vordergrund stehe. „#DubistEinMann“ beinhalte weder eine
       Schmähkritik noch eine Beleidigung. Der Kommentar sei im Kontext der
       gesellschaftlichen Auseinandersetzung über den Entwurf des
       Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht worden. Das Schlagwort
       „#DubistEinMann“ sei auch zuvor schon auf Twitter benutzt worden. Das Wort
       „du“ beziehe sich in diesem Fall nicht auf ein bestimmtes Individuum.
       
       7 Jul 2023
       
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       bezeichnet hat.