# taz.de -- Nach Polizistenmorden von Kusel: Hafturteil ist rechtskräftig
> Andreas S. erschoss zwei Polizisten bei einer Kontrolle und wurde dafür
> wegen Doppelmordes verurteilt. Die Revision hat der Bundesgerichtshof nun
> verworfen.
IMG Bild: An dieser Landstraße bei Kusel wurden die beiden Polizisten im Januar 2022 erschossen
Karlsruhe dpa/afp/taz | Anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf
eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der
Täter Andreas S. rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er die
Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom November
verworfen habe. Das Landgericht hatte S. des zweifachen Mords schuldig
gesprochen. (Az. 4 StR 117/23)
Es stellte außerdem [1][die besondere Schwere der Schuld] fest. Der BGH
fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten in dem Urteil, wodurch
es rechtskräftig wird. Eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren gilt
damit als nahezu ausgeschlossen.
Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der
Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige
Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit
Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen.
Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.
## Verteidigung hatte für „gerechtes Urteil“ plädiert
Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe
„Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der
Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im
angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“
plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat [2][„kein
Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“]. Einen Nebenangeklagten,
der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar
[3][der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei] schuldig. Es sah
aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn
umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und
wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals.
21 Jul 2023
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