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       # taz.de -- Nach Polizistenmorden von Kusel: Hafturteil ist rechtskräftig
       
       > Andreas S. erschoss zwei Polizisten bei einer Kontrolle und wurde dafür
       > wegen Doppelmordes verurteilt. Die Revision hat der Bundesgerichtshof nun
       > verworfen.
       
   IMG Bild: An dieser Landstraße bei Kusel wurden die beiden Polizisten im Januar 2022 erschossen
       
       Karlsruhe dpa/afp/taz | Anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf
       eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der
       Täter Andreas S. rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der
       Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er die
       Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom November
       verworfen habe. Das Landgericht hatte S. des zweifachen Mords schuldig
       gesprochen. (Az. 4 StR 117/23)
       
       Es stellte außerdem [1][die besondere Schwere der Schuld] fest. Der BGH
       fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten in dem Urteil, wodurch
       es rechtskräftig wird. Eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren gilt
       damit als nahezu ausgeschlossen.
       
       Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der
       Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige
       Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit
       Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen.
       Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.
       
       ## Verteidigung hatte für „gerechtes Urteil“ plädiert
       
       Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
       Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe
       „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der
       Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im
       angrenzenden Saarland festgenommen worden.
       
       Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“
       plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat [2][„kein
       Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“]. Einen Nebenangeklagten,
       der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar
       [3][der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei] schuldig. Es sah
       aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn
       umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und
       wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals.
       
       21 Jul 2023
       
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