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       # taz.de -- Teillegalisierung von Cannabis: Kabinett berät über Gesetzentwurf
       
       > Die Cannabis-Legalisierung könnte noch in diesem Jahr Realität werden.
       > Doch kurz vor der Abstimmung im Kabinett gibt es an dem Vorhaben auch
       > Kritik.
       
   IMG Bild: Hanfpflanze auf einem Feld
       
       Berlin taz | Ein [1][Ende der Cannabis-Prohibition] ist in Sicht – doch wie
       genau die Gesetzeslage in Zukunft aussehen wird, ist in vielen Detailfragen
       noch offen. Klarheit kommt womöglich an diesem Mittwoch, wenn das
       Bundeskabinett über den Gesetzentwurf zur Legalisierung verhandelt, der aus
       dem Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) kommt.
       
       Der Entwurf sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum
       Eigenbedarf straffrei werden soll. Der Eigenanbau von Cannabis soll in
       Zukunft begrenzt erlaubt sein. Privatpersonen dürften zu diesem Zweck
       maximal drei Cannabis-Pflanzen besitzen.
       
       Ein freier Verkauf von Cannabis soll nicht erlaubt sein. In einigen
       Landkreisen sollen aber Modellregionen entstehen. Dort wären
       Verkaufsstellen erlaubt, die kommerziell Cannabis anbieten dürften.
       Einkaufen könnten dort allerdings nur Bewohner*innen aus dem
       Einzugsgebiet der Verkaufsstellen.
       
       In ganz Deutschland sollen Konsument*innen ab 18 Jahren aber
       gemeinnützigen [2][Cannabis-Anbauvereinen] beitreten dürfen. Bis zu 500
       Menschen pro Verein könnten dann gemeinschaftlich Cannabis anbauen.
       Mitglieder, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürften monatlich 50 Gramm
       Cannabis abnehmen, in täglichen Maximalmengen von 25 Gramm. Für unter
       21-Jährige wäre die monatliche Maximalmenge auf 30 Gramm beschränkt.
       
       Die [3][Anbauvereine sollen strengen Regeln unterliegen]. Ihr Gelände soll
       eingezäunt werden, die Anbauflächen müssten gesichert werden. Die Vereine
       müssten mindestens 250 Meter von Schulen, Kindergärten oder Kitas entfernt
       sein. In den Clubräumen soll der Konsum verboten sein. Das Cannabis soll
       regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen. Die Vereine müssten
       Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürften
       keine Werbung machen.
       
       ## Kritik von unterschiedlichen Seiten
       
       Lauterbach betonte immer wieder, dass Legalisierung gleichzeitig mit mehr
       Gesundheitsschutz umgesetzt werden müsse. Besonders junge Menschen unter 25
       Jahren könnten durch regelmäßigen Cannabis-Konsum Schaden nehmen, da die
       psychoaktiven Substanzen der Pflanze die Entwicklung des Gehirns
       beeinträchtigen könnten. Der Minister kündigte eine Informationskampagne zu
       den Risiken von Cannabis-Konsum an.
       
       Es gibt auch deutliche Kritik am Vorhaben. Der Geschäftsführer des
       Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, bezweifelte, dass das geplante Gesetz
       den Schwarzmarkt austrocknen könnte. In der jetzigen Fassung sei das Gesetz
       zu „kleinteilig“ und damit keine Entlastung von Justiz und Polizei, da die
       vielen Regeln zu Cannabis-Clubs wieder kontrolliert und geahndet werden
       müssten.
       
       Auf der anderen Seite lehnte auch der Dachverband deutscher Cannabis Social
       Clubs, der die Interessen von Cannabis-Anbauvereinen vertritt, den Entwurf
       [4][„als verfassungswidrig, überstreng und vermeidbar kompliziert“] ab.
       
       Die Vorlage aus dem Gesundheitsministerium könnte sich im Kabinett noch
       ändern. Sollten sich die Minister*innen am Mittwoch einig werden,
       müsste der Bundestag dem Gesetz noch zustimmen. Ende 2023 könnte es in
       Kraft treten.
       
       15 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Cannabis-Legalisierung-in-Deutschland/!5924667
   DIR [2] /Cannabis-Teillegalisierung/!5933321
   DIR [3] /Gesetzentwurf-zu-Cannabis-Clubs/!5930247
   DIR [4] https://csc-dachverband.de/wp-content/uploads/2023/07/Stellungnahme-des-CSCD-zum-Referentenentwurf-fuer-ein-CanG.pdf
       
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