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       # taz.de -- Deutsche Umwelthilfe und Erneuerbare: Klage wegen Balkon-Solarmodul
       
       > In München fordert eine Hausverwaltung von einem Mieter Gutachten wegen
       > Solarmodulen. Die Deutsche Umwelthilfe will Klarheit und zieht vor
       > Gericht.
       
   IMG Bild: Solaranlage an einem Balkon eines Mehrfamilienhauses
       
       Freiburg taz | Die [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht gemeinsam mit einem
       Mieter vor Gericht], dessen Hausverwaltung durch hohe Hürden das Anbringen
       von [2][Balkonmodulen] zur Solarstromerzeugung blockiert. Der Umweltverband
       erhofft sich von der Musterklage ein Grundsatzurteil, damit Mieter sich
       „endlich unkompliziert an der Energiewende beteiligen können“.
       
       Im konkreten Fall handelt es sich um ein Paar aus Kiel, das seit November
       versucht, Module mit zusammen 600 Watt am heimischen Balkon anzubringen.
       Laut DUH hatte die Hausverwaltung das Projekt zunächst aus optischen
       Gründen untersagt, dann verlangte sie nach zwei weiteren Anläufen vom
       Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und
       die Prüfung der gesamten Hauselektrik.
       
       „Durch diese völlig überzogenen Forderungen würde sich das ganze Projekt
       nicht mehr rentieren“, so die DUH. Es bestehe „der Verdacht der
       rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik“. Der klagende Mieter Matthias
       Weyland sagt, er sei „fassungslos“ und wolle sich „nicht länger ausbremsen“
       lassen – weshalb er sich an die DUH wandte.
       
       Der mit der Klage beauftragte Anwalt Dirk Legler hofft, mit dem Verfahren
       „mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen“. Es müsse klarer
       herausgearbeitet werden, welche Anforderungen an [3][Balkonmodule] und ihre
       Besitzer zu stellen sind. Eine sinnvolle Auflage sei zum Beispiel, dass der
       Betreiber eine Haftpflichtversicherung vorweisen muss. Auch seien alle
       Vorgaben gemäß der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten. Außerdem
       könnten die Nutzer der Module verpflichtet werden, diese beim Auszug wieder
       zu demontieren.
       
       ## DUH warnt vor „sinnlosen Hürden“
       
       Weitere Anforderungen seien oft „sinnlose Hürden“, so die DUH. Der Verband
       verweist darauf, dass er permanent Mails bekomme, in denen Bürger über
       Blockaden klagen. Brandschutz, Elektrik und Statik seien die typischen
       Einwände, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
       
       Anwalt Legler hält ein Urteil vor dem Amtsgericht Anfang des kommenden
       Jahres für realistisch. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte dieses
       weitere Bürger im Land ermutigen, ihre Balkone zur Stromerzeugung zu
       nutzen.
       
       Das [4][Genre der Steckermodule boomt] ohnehin bereits: Allein in diesem
       Jahr seien schon 137.000 neue – registrierte – Balkonkraftwerke in Betrieb
       gegangen, so die DUH. Die Gesamtzahl der registrierten Anlagen liege in
       Deutschland bei 230.000. Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß auch noch
       viele unregistrierte. Die DUH schätzt, dass 20 Millionen Haushalte in
       Deutschland für ein Balkonkraftwerk geeignet sind, womit sich bei
       durchschnittlich installierten 400 Watt eine theoretische Kapazität von 8
       Gigawatt ergibt.
       
       24 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-unterstuetzt-erstmals-klage-von-mietern-gegen-verbot-von-balkonkraftwerken/
   DIR [2] /Buerokratieabbau-bei-Photovoltaik/!5950074
   DIR [3] /Betrieb-von-Solaranlagen-wird-einfacher/!5940133
   DIR [4] /Mehr-Photovoltaik-in-Deutschland/!5942296
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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