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       # taz.de -- Illegale Rückführung Geflüchteter: Ministerium bestreitet Pushbacks
       
       > Geflüchtete berichten, deutsche Polizisten hätten sie rechtswidrig nach
       > Österreich zurückgebracht. Das Innenministerium bezweifelt das.
       
   IMG Bild: Deutsche Polizisten sollen Geflüchtete illegalerweise zurück nach Österreich gezwungen haben
       
       Berlin taz | Das Bundesinnenministerium bestreitet, dass an der deutschen
       Grenze zu Österreich [1][illegale Rückführungen, sogenannte Pushbacks,]
       stattfanden. Entsprechenden Berichten von Geflüchteten widersprach das
       Ministerium in der Antwort auf eine Anfrage des Grünen Abgeordneten Julian
       Pahlke. Anders als von den Geflüchteten behauptet, hätten diese nicht den
       Wunsch geäußert, in Deutschland Asyl zu beantragen. Pahlke ist skeptisch.
       Er fordert gegenüber der taz: „Es braucht weiter Aufklärung und ein
       systematisches Monitoring.“
       
       Die Vorwürfe, deutsche Polizisten hätten Geflüchtete illegalerweise zurück
       nach Österreich gezwungen, stammen von Ende Mai. Der Bayerische
       Flüchtlingsrat, die Organisation Pushback Alarm Austria und das [2][Border
       Violence Monitoring Network] hatten damals Berichte von insgesamt sechs
       Betroffenen veröffentlicht. Einer der Geflüchteten schilderte etwa, wie er
       von deutschen Polizist*innen einfach in Österreich auf der Straße
       ausgesetzt worden sei. Andere berichten, sie seien der österreichischen
       Polizei übergeben worden.
       
       Illegal ist das, weil alle Geflüchteten berichten, sie hätten klar und im
       Beisein von Übersetzer*innen den Wunsch geäußert, Asyl zu beantragen.
       In diesem Fall ist Deutschland verpflichtet, einen solchen Antrag
       aufzunehmen und zu bearbeiten. Das gilt auch dann, wenn der Antrag aller
       Voraussicht nach abgelehnt wird, weil sich Geflüchtete nach dem
       Dublin-System dort um Asyl bemühen müssen, wo sie zuerst EU-Boden betreten
       haben.
       
       Das Bundesinnenministerium bestreitet aber nun, dass die vier Geflüchteten,
       die man habe identifizieren können, tatsächlich die Bitte um Asyl geäußert
       hätten. Das Ministerium schreibt: „In keinem dieser Fälle liefern die
       gefertigten Dokumente zum Feststellungsbericht, zur strafrechtlichen
       Vernehmung oder die Anhörung zur Einreiseverweigerung/Aufenthaltsbeendigung
       Hinweise auf eine Asylabsicht in Deutschland.“ Dann hätte es sich nicht um
       [3][illegale Pushbacks], sondern um legale Rückführungen gehandelt.
       
       Grünen-Abgeordneter Pahlke ist nicht überzeugt: „Die betroffenen syrischen
       Geflüchteten berichten, dass sie ein Asylgesuch geäußert haben oder das
       zumindest versucht haben und trotzdem nach Österreich zurückgewiesen
       wurden“, sagt er. „Die Beamt:innen der Bundespolizei müssen hinreichend
       geschult sein und es müssen ausgebildete Sprachmittler:innen zum
       Einsatz kommen, damit aufgegriffene Personen ohne Einschränkungen ein
       Asylgesuch äußern können und die entsprechenden Verfahren eingeleitet
       werden.“
       
       Pahlke kritisierte erneut auch die generelle Praxis der Grenzkontrollen:
       „Die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind
       reine Symbolpolitik“, so Pahlke. „Sie schaden der Wirtschaft, sind eine
       Belastung für die Menschen vor Ort und es fehlen benötigte Einsatzkräfte
       der Polizei an anderer Stelle.“ Und: „Binnengrenzkontrollen haben in einem
       offenen Europa nichts zu suchen.“
       
       2 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Die-Grenze-von-Litauen-nach-Belarus/!5948967
   DIR [2] https://borderviolence.eu/
   DIR [3] /Illegale-Rueckfuehrung-von-Gefluechteten/!5937951
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Frederik Eikmanns
       
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