# taz.de -- Lauterbachs Gesetzesvorhaben: Digitale Patientenakte für alle
> Das Bundeskabinett bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg.
> Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept sollen damit
> Standard werden.
Berlin taz | Als am Mittwoch alle von Wirtschaft und Wirtschaftsförderung
sprachen, hatte auch [1][Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)]
etwas zu verkünden: Bei der Sonder-Kabinettssitzung auf Schloss Meseberg
wurden zwei Gesetzentwürfe aus seinem Haus beschlossen. Es geht um die
Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Nutzung von
Patient*innendaten – und beide haben durchaus auch mit
wirtschaftlichen Interessen zu tun. Jetzt beginne Deutschlands Aufholjagd
in Sachen Digitalisierung, prophezeite Lauterbach am Mittwoch.
Dazu passt der Titel des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung
des Gesundheitswesens“. Der zentrale Punkt darin ist [2][die elektronische
Patientenakte ePA], die zum 1. Januar 2025 für alle gesetzlich
Versicherten eingerichtet werden soll – es sei denn, sie widersprechen
aktiv. 80 Prozent der Versicherten hofft Lauterbach damit zu erreichen.
Im Vorfeld gab es vor allem datenschutzrechtliche Bedenken zum Umgang mit
den sensiblen Gesundheitsdaten. Entsprechend differenziert soll nun die
Widerspruchslösung aussehen: Versicherte sollen die Zugriffsfreigabe sowohl
zeitlich als auch inhaltlich begrenzen können – etwa auf bestimmte
Dokumente und Ärzt*innen, und zwar direkt in der jeweiligen Arztpraxis.
Bereits zum 1. Januar 2024 soll [3][das elektronische Rezept] verbindlicher
Standard werden. Die breite Verwendung der elektronischen Patientenakte und
des elektronischen Rezepts sollen auf der einen Seite die Versorgung der
Patient*innen verbessern – etwa durch Vermeidung von Doppelbehandlungen
und Wechselwirkungen von Medikamenten. Zum anderen sollen Daten aus der
elektronischen Patientenakte der Forschung zugutekommen.
## Datennutzung für das Gemeinwohl
Der ebenfalls bei der Kabinettsklausur verabschiedete Entwurf zum
Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll laut Gesundheitsministerium „die
Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten schaffen“, um
den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland „an die
Weltspitze heranzuführen“.
Wer die Daten nutzen darf, soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ)
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, das
hierfür weiterentwickelt werde. Entscheidend sei dabei nicht, wer die
Datennutzung beantrage, sondern seien „im Gemeinwohl liegende
Nutzungszwecke“.
Auch für die Freigabe der Daten aus Patientenakten zu Forschungszwecken
soll die Widerspruchslösung gelten. Das Gesundheitsministerium verspricht
die Einrichtung einer „einfachen Verwaltung der Widersprüche, damit
Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung
oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können“. Kranken- und
Pflegekassen dürften die Daten generell verarbeiten, wenn dies nachweislich
dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient.
Die Kosten der geplanten Digitalisierung bei den gesetzlichen Krankenkassen
werden in Lauterbachs Gesetzentwurf auf „einmalig“ rund 789 Millionen Euro
geschätzt, die im Zeitraum von 2024 bis 2026 anfallen sollen. (mit afp)
30 Aug 2023
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## AUTOREN
DIR Manuela Heim
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