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       # taz.de -- Ex-AfD-Abgeordneter und Richter: Disziplinarklage gegen Jens Maier
       
       > Sachsens Justizministerium wirft dem Ex-AfD-Abgeordneten Maier vor, er
       > habe 2017 mit rechten Äußerungen seine Dienstpflichten als Richter
       > verletzt.
       
   IMG Bild: Jens Maier bei einer AfD-Kundgebung 2017
       
       Dresden dpa | Sachsens Justizministerium hat eine Disziplinarklage gegen
       den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier erhoben. Ihm
       wird die Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt am
       Landgericht Dresden vorgeworfen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
       
       Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 [1][als
       rechtsextrem] ein. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist
       angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr
       sein, hatte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) argumentiert.
       „Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten
       ausschöpfen, um die sächsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen
       Reihen zu schützen“, erklärte die Justizministerin.
       
       Die Disziplinarklage bezieht sich auf Äußerungen von Jens Maier noch vor
       seiner Wahl in den Bundestag – 2017 habe er über die Gewalttaten des
       norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert,
       dieser sei „aus Verzweiflung“ zum Massenmörder geworden. Über die
       ZDF-Journalistin Marietta Slomka habe er auf seiner Facebook-Seite
       geschrieben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“.
       
       „Richterinnen und Richter haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der
       freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu
       bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Sie haben sich zudem
       innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu
       verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird,
       und unterliegen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“,
       teilte das Ministerium mit.
       
       Die Klage wurde bei dem am Leipziger Landgericht ansässigen Dienstgericht
       für Richter erhoben. Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof
       (BGH) will am 5. Oktober über den Fall Jens Maier verhandeln. Er wehrt sich
       gegen ein [2][Urteil des Leipziger Dienstgerichts], mit dem seine
       Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt wurde.
       
       17 Aug 2023
       
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