# taz.de -- Heizungsgesetz im Bundestag: Mehr Zeit als genug
> Thomas Heilmann kündigt einen weiteren Vorstoß gegen das Heizungsgesetz
> an. Diesmal wird er kaum damit durchkommen.
IMG Bild: Plant schon den nächsten Coup: der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier.
Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause
klagte, hat er die oft überfallartige Gesetzgebung im Bundestag zum
verfassungsrechtlichen Thema gemacht. Nun droht er in der Bild-Zeitung eine
neue Verfassungsklage gegen den für Freitag geplanten endgültigen Beschluss
des Heizungsgesetzes an. Aber hat er überhaupt verstanden, worum es geht?
Das [1][Bundesverfassungsgericht] hat am 5. Juli auf Antrag von Heilmann
eine einstweilige Anordnung erlassen. Danach durfte das Heizungsgesetz
nicht mehr in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause
beschlossen werden. So sollten Beratungsrechte der Abgeordneten gesichert
werden. Die Ampelkoalition entschied daraufhin, dass das Gesetz nicht in
der Sommerpause, sondern erst danach beschlossen wird – unverändert und
ohne erneute Ausschussberatung.
Dagegen droht Heilmann nun eine neue Klage an, weil so keine ausreichende
Beratung möglich sei. Hier bringt Heilmann aber einiges durcheinander. Beim
Bundesverfassungsgericht ging es nicht um die Dauer der Beratung, sondern
um die Grundlage der Beratung. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit
haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie
abstimmen.
Der [2][Abgeordnete Heilmann] hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das
Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage
verlangte. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal
änderte, erleichterte dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und
beeinträchtigte ganz sicher nicht seine Rechte.
Am Freitag sind eineinhalb Stunden Debatte angesetzt – am helllichten Tag
und nicht versteckt in der Nacht. Hier wird nichts durchgepeitscht. Eine
zusätzliche Ausschusssitzung, die Heilmann nun vermisst, hat Karlsruhe
nicht gefordert. Dass die Ampel an ihrem [3][Kompromiss] festhält und die
Debatte nicht wieder von vorn beginnt, ist ihr gutes politisches Recht.
3 Sep 2023
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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