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       # taz.de -- Heizungsgesetz im Bundestag: Mehr Zeit als genug
       
       > Thomas Heilmann kündigt einen weiteren Vorstoß gegen das Heizungsgesetz
       > an. Diesmal wird er kaum damit durchkommen.
       
   IMG Bild: Plant schon den nächsten Coup: der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann
       
       Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier.
       Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause
       klagte, hat er die oft überfallartige Gesetzgebung im Bundestag zum
       verfassungsrechtlichen Thema gemacht. Nun droht er in der Bild-Zeitung eine
       neue Verfassungsklage gegen den für Freitag geplanten endgültigen Beschluss
       des Heizungsgesetzes an. Aber hat er überhaupt verstanden, worum es geht?
       
       Das [1][Bundesverfassungsgericht] hat am 5. Juli auf Antrag von Heilmann
       eine einstweilige Anordnung erlassen. Danach durfte das Heizungsgesetz
       nicht mehr in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause
       beschlossen werden. So sollten Beratungsrechte der Abgeordneten gesichert
       werden. Die Ampelkoalition entschied daraufhin, dass das Gesetz nicht in
       der Sommerpause, sondern erst danach beschlossen wird – unverändert und
       ohne erneute Ausschussberatung.
       
       Dagegen droht Heilmann nun eine neue Klage an, weil so keine ausreichende
       Beratung möglich sei. Hier bringt Heilmann aber einiges durcheinander. Beim
       Bundesverfassungsgericht ging es nicht um die Dauer der Beratung, sondern
       um die Grundlage der Beratung. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit
       haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie
       abstimmen.
       
       Der [2][Abgeordnete Heilmann] hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das
       Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage
       verlangte. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal
       änderte, erleichterte dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und
       beeinträchtigte ganz sicher nicht seine Rechte.
       
       Am Freitag sind eineinhalb Stunden Debatte angesetzt – am helllichten Tag
       und nicht versteckt in der Nacht. Hier wird nichts durchgepeitscht. Eine
       zusätzliche Ausschusssitzung, die Heilmann nun vermisst, hat Karlsruhe
       nicht gefordert. Dass die Ampel an ihrem [3][Kompromiss] festhält und die
       Debatte nicht wieder von vorn beginnt, ist ihr gutes politisches Recht.
       
       3 Sep 2023
       
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   DIR Christian Rath
       
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