# taz.de -- Prozess wegen Versklavung mit Todesfolge: 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin
> In München wird eine frühere IS-Anhängerin in einem
> Wiederaufnahmeverfahren zu langer Haft verurteilt. Sie hatte ein Mädchen
> in ihrer Obhut verdursten lassen.
IMG Bild: Die Angeklagte Jennifer W. im Münchner Gerichtssaal während des ersten Prozesses im Jahr 2019
München dpa | Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch
Verdursten ist die [1][islamistische Extremistin Jennifer W.] in München
wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr am
Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus
Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015
in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem
damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor
in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren,
nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer
Revision [2][zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß
zurückverwiesen hatte]. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren
Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von
einem minder schweren Fall aus.
## Pistole an den Kopf gehalten
Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten
Frau nach dem Tod des Kindes. So habe Jennifer W. der Mutter eine Pistole
an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören.
Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen
Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens [3][bis heute leidet].
29 Aug 2023
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