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       # taz.de -- Kriegswaffe gefunden: Die Uzi lag im Stadtpark
       
       > Ein Personenschützer muss sich in Hamburg wegen des Verstoßes gegen das
       > Kriegswaffengesetz verantworten. Die Waffe lag im Keller seiner Freundin.
       
   IMG Bild: In so manchen Keller-Abteilen liegen Dinge, die man dort nicht vermutet, zum Beispiel eine Uzi
       
       Ein Mann joggt eines Morgens während der Pandemie durch den Hamburger
       Stadtpark, verspürt ein Bedürfnis, erleichtert sich im Gebüsch und findet
       dabei eine verdächtige Plastiktüte. Drin ist: eine verrostete
       Maschinenpistole, Modell Micro Uzi, eine Kriegswaffe. Er nimmt die Waffe an
       sich und lagert sie fortan im Keller seiner Freundin statt sie etwa bei der
       Polizei abzugeben. Am Montag musste sich der heute 52-jährige Matthias N.
       nun wegen des [1][Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz] vor dem
       Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten – und wurde zu einer
       Geldstrafe verurteilt.
       
       Die Polizei hatte die Maschinenpistole im vergangenen Jahr im Keller der
       Wohnung von N.s Lebensgefährtin sichergestellt. Ein Zufallsfund, denn
       gesucht hatten die Beamt*innen eigentlich etwas anderes. Matthias N. hat
       als Personenschützer und Sicherheitsberater unter anderem in der Schweiz,
       in Afghanistan und in mehreren afrikanischen Ländern gearbeitet.
       
       Anlass der Kellerdurchsuchung waren Ermittlungen im Zusammenhang mit einer
       Entführung im Jahr 2015, bei der Matthias N. als Personenschützer im
       Einsatz gewesen und darum unter Verdacht geraten war. Nachdem die Polizei
       die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte, rollte sie den Fall mangels
       anderer Ermittlungserfolge neu auf und kehrten auch zu den eher vagen
       Verdachtsmomenten gegen Matthias N. zurück. Im Kellerraum seiner Freundin
       fanden die Beamt*innen dann die Waffe: eingehüllt in ein Stofftuch,
       dieses wiederum in einer Plastiktüte und sicher in einer Metallkiste
       verstaut.
       
       Matthias N. ließ am Montag vor dem Amtsgericht seinen Verteidiger eine
       Aussage verlesen, in der er sein Fehlverhalten einräumte. Er sei nach
       eigener Aussage, „völlig überrumpelt“ gewesen als die Polizist*innen
       vor der Tür standen, die Pistole habe er bei der morgendlichen Aufregung
       ganz vergessen. Er erklärte damals, die Waffe auf einer Autobahnraststätte
       gefunden zu haben. Er habe die Situation entspannen und keine weiteren
       Durchsuchungen im Haus seiner unwissenden Lebensgefährtin hervorrufen
       wollen, begründet der Angeklagte die damalige Erzählung dann am Montag im
       Gerichtssaal. In Wahrheit habe er die Waffen im Gebüsch gefunden.
       
       Auch zu der späteren Darstellung des Waffenfundes im Park gab es
       Erklärungsbedarf. Matthias N. habe die Maschinenpistole nicht einfach
       liegen und eventuell in falsche Hände geraten lassen wollen. Außerdem habe
       er die Waffe angefasst, es befanden sich also bereits seine Fingerabdrücke
       auf der israelischen Micro Uzi. Ein Telefon habe er nicht dabei gehabt und
       es habe „weit und breit keine Passanten“ gegeben.
       
       ## Personenschützer räumt Fehler ein
       
       Er habe Angst gehabt, vor der Polizei einen falschen Eindruck zu erwecken
       und selbst verdächtigt zu werden, wenn er mit einer Maschinenpistole in
       einem Revier auftauchen würde. Am Ende steckte er die Pistole samt Tüte
       also ein, nahm sie mit nach Hause und versteckte sie im Keller. Er habe
       auch eine „mechanische Zerstörung der Waffe“ oder die Waffe doch noch bei
       der Polizei abzugeben in Betracht gezogen, sagte N., aber „dann kam immer
       was dazwischen“. Und so sei sie unangetastet in der Kiste geblieben, bis
       die Polizei anrückte.
       
       Matthias N. hat durchaus ein besonderes Verhältnis zu Waffen. Er ist bei
       der Bundeswehr ausgebildet worden, er ist Sportschütze und auch durch seine
       späteren Tätigkeiten als Sicherheitsberater und Personenschützer ist N. mit
       Waffen dieses Kalibers vertraut. Dieses „professionelle Verhältnis“, wie N.
       es selbst nennt, hätte eigentlich einen verantwortungsbewussten Umgang
       nahegelegt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag im Verfahren.
       
       „Mir ist bewusst, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe und ich
       bereue das auch“, sagt N. aus. Das Gericht erkennt diese Einsicht
       strafmildernd an. Zudem ist N. nicht vorbestraft und Verteidigung wie
       Staatsanwaltschaft betonen, dass der Zustand der Waffe, die laut Gutachten
       erhebliche Korrosionsschäden und damit Rostspuren aufweist und äußert
       schwergängig sei, für die Darstellung des Angeklagten spricht, dass jemand
       die Waffe habe entsorgen wollen. Die drei beiliegenden Magazine waren leer.
       Als Waffenkenner hätte Matthias N. die Möglichkeit gehabt, an ein voll
       funktionstüchtiges Modell zu kommen, waren sich die Verfahrensbeteiligten
       einig.
       
       Das Gericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft und verhängte eine
       Geldstrafe von 3600 Euro wegen des Verstoßes gegen das
       Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minder schweren Fall, also 180
       Tagessätze zu je 20 Euro. Waffe und Tat blieben schließlich „sehr
       gefährlich“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Umgang mit Waffen ist
       dem Angeklagten in Zukunft damit nicht mehr gestattet. Ob er Berufung
       einlegt, wusste er am Montag nach dem Ende der Verhandlung noch nicht. Er
       wolle erst mal eine Nacht drüber schlafen.
       
       26 Sep 2023
       
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       Polizeibeständen.​