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       # taz.de -- Verfassungsschutz in Bayern: AfD unter Beobachtung
       
       > Wenige Wochen vor der Landtagswahl stellt ein Gericht in Bayern fest: Die
       > AfD steht im Freistaat als gesamte Partei im Fokus des
       > Verfassungsschutzes.
       
   IMG Bild: Abstimmung beim AfD-Parteitag Ende Juli in Magdeburg
       
       München dpa/taz | Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat
       als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren.
       Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem
       Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
       
       Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz
       (LfV) entschieden, [1][die AfD als Gesamtpartei] sowohl aus öffentlichen
       Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die
       Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen
       Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in
       welche Richtung sich die Partei entwickle.
       
       In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage
       gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der
       Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies
       mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen
       Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine
       weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.
       
       ## Umsturzphantasien aus der AfD in Bayern
       
       Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereits am 17. April
       2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband
       Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen
       die Richter den Antrag der AfD zurück. „Das LfV gehe zu Recht davon aus,
       dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der
       AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem
       Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die [2][der
       mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten], sowie
       aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen
       Landesverbands“, teilte das Gericht mit.
       
       Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des
       ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der
       Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz
       nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ Zudem gebe es
       zahlreiche Hinweise dafür, dass [3][das Politikkonzept der Gesamtpartei
       gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.]
       
       15 Sep 2023
       
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