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       # taz.de -- Bundesrat segnet Heizungsgesetz ab: Weg für Gebäudeenergiegesetz frei
       
       > Das lange umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition hat die letzte
       > Hürde genommen. Intervention von Bayern scheitert im Bundesrat.
       
   IMG Bild: Einbau einer Wärmepumpe, das umstrittene Heizungsgesetz tritt in Kraft
       
       Berlin afp/dpa | Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat
       befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG),
       ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
       fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der
       neuen Regeln für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 nichts mehr im Weg.
       
       Das GEG legt den [1][künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen]
       fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit
       erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen
       können dies im Regelfall nicht leisten.
       
       Ab Januar gelten die Regeln aber zunächst nur für Neubauten in
       Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine
       Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen
       Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und
       auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des
       Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.
       
       Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) warf der
       Bundesregierung deshalb vor, sie habe „schlicht die Schrittfolge
       verstolpert“. Das gesamte Verfahren zum GEG sei „ein trauriger Tiefpunkt“
       in der deutschen Gesetzgebung.
       
       Das GEG war nach monatelangem Streit innerhalb der Ampelkoalition vom
       Bundeskabinett verabschiedet worden, wurde dann im parlamentarischen
       Verfahren aber erneut weitgehend abgeändert. Der Versuch, trotz allem den
       Zeitplan einzuhalten, [2][scheiterte dann am Bundesverfassungsgericht], das
       auf Antrag der Opposition mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen
       forderte. Anfang September passierte es dann [3][schließlich doch noch den
       Bundestag].
       
       Der Bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) kritisierte das
       GEG inhaltlich scharf: „Es ist sozial ungerecht, es ist nicht
       praxistauglich und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche
       Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern.“ Er forderte, dem Gesetz mit
       der Anrufung des Vermittlungsausschusses „vorerst die Rote Karte zu
       zeigen“, scheiterte mit diesem Aufruf jedoch.
       
       Aus der Wirtschaft kam Zuspruch zur Entscheidung des Bundesrates. Die
       Länderkammer gebe Unternehmen „die dringend benötigte Planungssicherheit“,
       erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes
       Technische Gebäudeausrüstung. „Nach monatelangen intensiven politischen und
       medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun
       hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.“
       
       ## Beratung über Wärmeplanungsgesetz
       
       Das Gebäudeenergiegesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr
       Klimaschutz in Gebäuden leisten, so die Bundesregierung. Für Bestandsbauten
       soll dabei eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die
       schrittweise kommen soll. Der Bundesrat beriet am Freitag erstmals über
       einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – die Länderkammer muss nicht
       zustimmen, was die Einflussnahme schwieriger macht.
       
       Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026
       einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni
       2028. Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte
       Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere
       Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.
       
       Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, Deutschland
       hinke bei der Wärmeplanung hinterher. Die Menschen müssten wissen, ob ihre
       Häuser etwa an ein Fernwärmenetz angebunden werden. Die Umsetzung der
       Wärmeplanung sei aber mit dem Gesetzentwurf in Gefahr. Woidke verwies auf
       unterbesetzte Ämter und Behörden sowie überlastete Ingenieur- und
       Planungsbüros. Die Fristen müssten dringend verlängert werden, vor allem
       für kleinere Kommunen. Eine Empfehlung des Bundesrats-Bauausschusses, die
       Fristen zu verlängern, fand im Plenum keine Mehrheit.
       
       Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, der Gesetzentwurf stelle
       die Kommunen vor eine große Herausforderung, finanziell und personell. Es
       gebe aber keine Übernahmegarantie für die Kosten durch den Bund.
       
       Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, das Wärmeplanungsgesetz
       bringe einen entscheidenden Fortschritt zur Modernisierung des
       Gebäudesektors. Eine Wärmeplanung schaffe mehr Klarheit für alle
       Hauseigentümer. Es würden bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Daten
       abgefragt, sondern nur solche Daten genutzt, die bei Behörden,
       Energieversorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Ob es längere
       Fristen gebe, liege nun beim Bundestag. Der Bund gebe zudem finanzielle
       Hilfen.
       
       29 Sep 2023
       
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