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       # taz.de -- Streit um Verfassungsschutz-Einstufung: Gericht lehnt AfD-Eilantrag ab
       
       > Immer wieder hatte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang zuletzt die AfD
       > kritisiert. Die Partei ging dagegen juristisch vor – und scheitert.
       
   IMG Bild: Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV)
       
       Köln dpa | Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für
       Verfassungsschutz (BfV) hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag
       [1][einen erneuten Eilantrag der Partei] abgelehnt. Aus jüngsten Aussagen
       von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ergeben sich demnach keine
       Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsschutz die Partei vom
       Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochstufen will.
       
       In den vergangenen Monaten hatte sich Haldenwang [2][wiederholt kritisch
       zur AfD geäußert]. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch, diese Äußerungen
       gäben keinen Grund zu der Annahme, dass der Verfassungsschutz die
       behördeninterne [3][Einstufung der AfD als Verdachtsfall] geändert habe. Im
       Gegenteil habe das Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Mai bekräftigt,
       dass eine solche Hochstufung derzeit nicht beabsichtigt sei. Gegen den
       Beschluss ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen
       Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
       
       In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht bereits einen
       Eilantrag der AfD abgelehnt. Die Partei wollte dem Verfassungsschutz die
       [4][Einstufung der Partei als Verdachtsfall] untersagen lassen. Das OVG in
       Münster verwies jedoch auf eine rechtskräftige Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Damit dürfe die AfD bis zu einer
       Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren
       weiterhin als Verdachtsfall eingestuft werden.
       
       ## Verwaltungsgericht hatte Einstufung abgesegnet
       
       Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. März 2022 entschieden, dass das
       Bundesamt die AfD [5][als Verdachtsfall einstufen darf]. Es gebe
       ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb
       der Partei, hatte das Gericht zur Begründung ausgeführt.
       
       5 Oct 2023
       
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