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       # taz.de -- AfD-Klage wegen Härtefallkommission: Karlsruhe schmettert Beschwerde ab
       
       > Die Thüringer AfD hält die Härtefallkommission für ausreisepflichtige
       > Menschen für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sieht das
       > anders.
       
   IMG Bild: Weist die AfD-Klage ab: das Verfassungsgericht in Karlsruhe, hier bei einer Verhandlung im September
       
       Karlsruhe epd/taz | Thüringen darf weiter ausreisepflichtigen
       Ausländerinnen und Ausländern in Härtefällen den Aufenthalt in Deutschland
       erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Freitag
       veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde der
       AfD-Landtagsfraktion gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission
       abgewiesen.
       
       Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer
       Härtefallkommissionen bilden dürfen, die sich aus dringenden humanitären
       Gründen für den weiteren Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen
       Ausländern in Deutschland aussprechen können. Die oberste Landesbehörde
       kann dann einen Aufenthaltstitel erteilen oder verlängern.
       
       [1][Die thüringische Landesregierung] hatte für die Bildung einer
       Härtefallkommission eine Verordnung erlassen. Diese legt unter anderem
       fest, dass [2][etwa die beiden großen Kirchen], aber auch ein Vertreter des
       Gemeinde- und Städtebundes einen Kommissionsvertreter benennen dürfen.
       
       Die AfD-Fraktion im Landtag hielt die Einrichtung der Härtefallkommission
       für verfassungswidrig. Es fehle hierfür ein Bundesgesetz. Eine
       Landesverordnung reiche nicht aus. Zudem hätte die Besetzung der Kommission
       ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere seien die katholische und die
       evangelische Kirche in der Kommission überrepräsentiert, indem sie jeweils
       ein Mitglied vorschlagen dürfen. Das sei willkürlich und verstoße gegen den
       Gleichheitssatz.
       
       ## AfD-Klage schon in Thüringen abgewiesen
       
       Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Erfurt hatte mit Urteil vom 16.
       Dezember 2020 die Verfassungsbeschwerde der AfD zurückgewiesen. Die dagegen
       beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde sei
       unbegründet, befanden die Karlsruher Richter. Es sei nicht erforderlich,
       dass der Bund die Besetzung der Härtefallkommissionen gesetzlich regelt.
       Denn gesetzlich zu regelnde „wesentliche Entscheidungen“ treffe die
       Kommission nicht. Sie spreche vielmehr nur in „eng begrenzten
       Ausnahmefällen“ [3][Empfehlungen für den weiteren Aufenthalt eines
       Ausländers aus humanitären Gründen aus], an die sich die zuständige
       Landesbehörde halten kann.
       
       Das Thüringer Verfassungsgericht hätte das Verfahren auch nicht dem
       Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen. Hinsichtlich des geäußerten
       AfD-Vorwurfs, dass die beiden großen Kirchen in der Kommission
       überrepräsentiert seien, sei dies eine Wertung, „ohne aufzuzeigen, warum
       das angegriffene Urteil willkürlich sein soll“.
       
       6 Oct 2023
       
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