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       # taz.de -- Bundestag berät über Sprunginnovationen: Entwicklung, aber in schnell
       
       > Die Bundesagentur für Sprunginnovationen sucht nach
       > Forschungsergebnissen, die Geld einbringen. Nun wurde ihre Struktur
       > überarbeitet.
       
   IMG Bild: Sprunghafte Innovationen wären bei der Entbürokratisierung von Verwaltungen wünschenswert
       
       Innovationen können auf unterschiedliche Weise Neuerungen in die Welt
       bringen. Entweder allmählich und kaum spürbar oder mit einem großen Bruch
       der bisherigen Zustände, so wie es bei der Erfindung des Automobils oder
       des Internets der Fall war. Für diese Durchbruch-Innovationen, die einen
       Sprung in der Entwicklung markieren, wurde vor vier Jahren die
       [1][Bundesagentur für Sprunginnovationen] (Sprind) mit Sitz in Leipzig
       gegründet.
       
       Ihre Aufgabe ist es, in der deutschen Forschungslandschaft nach solchen
       disruptiven Entdeckungen zu suchen, auf denen sich schnell wachsende
       Technologie-Firmen gründen lassen und dadurch völlig neue Absatzmärkte für
       die Wirtschaft entstehen. Derzeit in Arbeit sind der Bau eines
       [2][Höhenwindrads] und der Einsatz von Biopolymeren für zukunftsweisende
       Medizinprodukte.
       
       Eine Technologie für Entbürokratisierung ist leider nicht darunter. Die
       wäre auch für die Agentur für disruptive Innovationen ganz nützlich, die
       derzeit wie keine zweite Forschungseinrichtung die Politik beschäftigt.
       Anlass dafür ist das sogenannte Sprind-Freiheitsgesetz, das in dieser Woche
       im Bundestag beraten wurde.
       
       Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe vereinfacht und die
       administrative Kontrolle durch Bundesministerien gelockert werden. Mit dem
       Freiheitsgesetz werde die Agentur „entfesselt“, erklärt ihr Direktor Rafael
       Laguna de la Vera.
       
       ## Streitpunkt ist die Gehaltsstruktur der Beschäftigten
       
       Im Forschungsausschuss stellten am Mittwoch acht Sachverständige dar, wie
       dies für die 50-Personen-Agentur funktionieren könnte. Unter anderem soll
       die Fachaufsicht über die Agentur durch derzeit drei Ministerien –
       Forschungs-, Wirtschafts- und Finanzministerium – auf ein Ressort reduziert
       werden. Die erlösten Finanzmittel durch den Verkauf von innovativen
       Tochterfirmen soll Sprind für neue Investments behalten können, statt sie
       zur Hälfte an den Bundeshaushalt abführen zu müssen.
       
       Ein großer Streitpunkt ist das sogenannte Besserstellungsverbot. Es besagt,
       dass Zuwendungsempfänger, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln
       finanziert werden, ihre Beschäftigten im Gehalt nicht besser stellen dürfen
       als vergleichbare Bundesbedienstete. Diese werden nach dem Tarifvertrag des
       öffentlichen Dienstes (TvöD) entlohnt.
       
       Da im Wissenschaftsbereich mit dieser Auflage keine
       Spitzenforscher:innen gewonnen werden können, schon gar nicht aus dem
       Ausland, wurde im Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes von 2012 eine
       Ausnahmeregelung für die großen Forschungsorganisationen wie Max-Planck,
       [3][Fraunhofer], Helmholtz und Leibniz eingeführt. Diese Ausnahme soll
       künftig auch für Sprind gelten – und zwar nicht nur für zwei Jahre, wie es
       der Gesetzentwurf vorsieht, sondern unbefristet, wie die Sachverständigen
       empfahlen.
       
       10 Nov 2023
       
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