# taz.de -- Bundestag berät über Sprunginnovationen: Entwicklung, aber in schnell
> Die Bundesagentur für Sprunginnovationen sucht nach
> Forschungsergebnissen, die Geld einbringen. Nun wurde ihre Struktur
> überarbeitet.
IMG Bild: Sprunghafte Innovationen wären bei der Entbürokratisierung von Verwaltungen wünschenswert
Innovationen können auf unterschiedliche Weise Neuerungen in die Welt
bringen. Entweder allmählich und kaum spürbar oder mit einem großen Bruch
der bisherigen Zustände, so wie es bei der Erfindung des Automobils oder
des Internets der Fall war. Für diese Durchbruch-Innovationen, die einen
Sprung in der Entwicklung markieren, wurde vor vier Jahren die
[1][Bundesagentur für Sprunginnovationen] (Sprind) mit Sitz in Leipzig
gegründet.
Ihre Aufgabe ist es, in der deutschen Forschungslandschaft nach solchen
disruptiven Entdeckungen zu suchen, auf denen sich schnell wachsende
Technologie-Firmen gründen lassen und dadurch völlig neue Absatzmärkte für
die Wirtschaft entstehen. Derzeit in Arbeit sind der Bau eines
[2][Höhenwindrads] und der Einsatz von Biopolymeren für zukunftsweisende
Medizinprodukte.
Eine Technologie für Entbürokratisierung ist leider nicht darunter. Die
wäre auch für die Agentur für disruptive Innovationen ganz nützlich, die
derzeit wie keine zweite Forschungseinrichtung die Politik beschäftigt.
Anlass dafür ist das sogenannte Sprind-Freiheitsgesetz, das in dieser Woche
im Bundestag beraten wurde.
Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe vereinfacht und die
administrative Kontrolle durch Bundesministerien gelockert werden. Mit dem
Freiheitsgesetz werde die Agentur „entfesselt“, erklärt ihr Direktor Rafael
Laguna de la Vera.
## Streitpunkt ist die Gehaltsstruktur der Beschäftigten
Im Forschungsausschuss stellten am Mittwoch acht Sachverständige dar, wie
dies für die 50-Personen-Agentur funktionieren könnte. Unter anderem soll
die Fachaufsicht über die Agentur durch derzeit drei Ministerien –
Forschungs-, Wirtschafts- und Finanzministerium – auf ein Ressort reduziert
werden. Die erlösten Finanzmittel durch den Verkauf von innovativen
Tochterfirmen soll Sprind für neue Investments behalten können, statt sie
zur Hälfte an den Bundeshaushalt abführen zu müssen.
Ein großer Streitpunkt ist das sogenannte Besserstellungsverbot. Es besagt,
dass Zuwendungsempfänger, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln
finanziert werden, ihre Beschäftigten im Gehalt nicht besser stellen dürfen
als vergleichbare Bundesbedienstete. Diese werden nach dem Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes (TvöD) entlohnt.
Da im Wissenschaftsbereich mit dieser Auflage keine
Spitzenforscher:innen gewonnen werden können, schon gar nicht aus dem
Ausland, wurde im Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes von 2012 eine
Ausnahmeregelung für die großen Forschungsorganisationen wie Max-Planck,
[3][Fraunhofer], Helmholtz und Leibniz eingeführt. Diese Ausnahme soll
künftig auch für Sprind gelten – und zwar nicht nur für zwei Jahre, wie es
der Gesetzentwurf vorsieht, sondern unbefristet, wie die Sachverständigen
empfahlen.
10 Nov 2023
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## AUTOREN
DIR Manfred Ronzheimer
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