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       # taz.de -- Urteil zum Suizidmedikament: Nichts für daheim
       
       > Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht
       > privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände
       > geraten.
       
   IMG Bild: Sollte in keiner Hausapotheke stehen: Das tödlich wirkende Mittel Pentobarbital-Natrium
       
       Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtig. Es kann keinen
       Anspruch von Sterbewilligen auf Zugang zum Suizidmedikament
       Natrium-Pentobarbital geben. Gerade weil es ein zuverlässig tödliches
       Medikament ist, bei dem kleine Dosen genügen, darf es nicht einfach so in
       private Hände gelangen.
       
       Im konkreten Fall wollten die zwei Kläger nicht sofort sterben, sondern
       sich [1][das Medikament auf Vorrat sichern], damit sie es bei Bedarf – wenn
       sich ihre Krankheiten verschlimmern – zur Hand haben. Sie wollten von
       niemandem abhängig sein. Bis dahin hätten sie das Medikament in ihrem
       Haushalt lagern müssen, in der Nachttisch-Schublade, im Kühlschrank oder in
       der Medikamentenschachtel. Nicht jeder hat einen Tresor.
       
       Wenn aber ein so tödliches Medikament ungeschützt zu Hause gelagert wird,
       drohen vielfältige Gefahren: Der neue Pfleger könnte das Suizidmedikament
       mit einem Hustensaft verwechseln, die Enkel könnten den Totenkopf für ein
       lustiges Piratensymbol halten oder die Erben wollen den Erbfall
       beschleunigen. Auch [2][das Recht auf selbstbestimmtes Sterben muss
       zurückstehen], wenn solche Gefahren drohen.
       
       Interessant ist, mit welcher Vehemenz inzwischen die Nutzung von
       Sterbehilfeorganisationen als zumutbare Alternative zum Freitod via
       Natrium-Pentobarbital empfohlen werden. Damit argumentierte zunächst das
       Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und nun auch
       das Bundesverwaltungsgericht. So schnell kann es gehen. Noch vor wenigen
       Jahren [3][galten Sterbehilfeorganisationen als Problem], als
       Geschäftemacher und Tabubecher. Sie wurden strafrechtlich verfolgt. Nun
       plötzlich sind sie Teil der verantwortungsbewussten, professionellen
       Lösung. Zu Recht.
       
       Dennoch wäre es gut, wenn ihre Tätigkeit besser reguliert würde. Nachdem
       ein erster Versuch im Juli scheiterte (beide Gesetzentwürfe bekamen im
       Bundestag keine Mehrheit), besteht hier immer noch Handlungsbedarf. Zu
       sichern ist vor allem, dass die Vereine nur frei verantwortliche Suizide
       unterstützen.
       
       7 Nov 2023
       
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