# taz.de -- Neues Gesetz zur Wärmewende: Heizen mit Plan
> Städte und Kommunen sollen Pläne für ihre Wärmenetze erstellen. Darin
> müssen sie festlegen, welche Haushalte künftig Fernwärme erhalten.
IMG Bild: So kann das aussehen: Fernwärmeleitungen von Vattenfall in Berlin-Lichtenberg
Wer kann künftig wie klimaneutral heizen? Diese Frage will die
Ampelkoalition mit Regelungen für die kommunale Wärmeplanung beantworten.
Am Dienstagabend hat sich die Regierung auf ein „Gesetz für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ geeinigt, am Freitag
soll es im Bundestag verabschiedet werden.
Das Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, eine Wärmeplanung
vorzulegen, damit Hauseigentümer wissen, ob sie an eine klimafreundliche
Versorgung etwa mit Fern- oder Nahwärme angeschlossen werden können – oder
ob sie sich perspektivisch selbst etwa eine Wärmepumpe einbauen müssen.
Städte mit über 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026 eine Planung
vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Orte mit weniger als
10.000 Einwohnern können sich mit anderen zusammenschließen.
Die Aufgabe ist gewaltig: Bis jetzt beträgt der Anteil erneuerbarer
Energien in der Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten laut
Bundesregierung nur 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden über
Fernwärme versorgt. [1][Doch auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer
Energien nur 20 Prozent].
Zudem ist eine „Wärmeplanung“ für die Kommunen eine komplexe Aufgabe. Sie
müssen laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
„alle relevanten Infrastrukturen und Energieträger betrachten“ und „neben
den Wärmenetzen auch die oftmals schon vorhandenen Strom- und Gasnetze und
vielfach deren schon mehrjährig vorausgeplanten Ausbauvorhaben
einbeziehen“. Ansonsten drohten Fehlinvestitionen, so der BDEW.
Als „erneuerbar“ listet der Gesetzentwurf zahlreiche Energieträger auf,
etwa Wasserstoff, Wärmepumpen, Solarthermie, industrielle Abwärme,
Biomethan und Biomasse, wobei Letzterer bestimmte Grenzen auferlegt wurden.
Diskussionen gab es bis zuletzt auch über die Rolle, die
Müllverbrennungsanlagen in den kommunalen Wärmenetzen spielen sollen.
## Bis 2045 klimaneutral
Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind Hauseigentümer ohne
eine Aussicht auf Fernwärme verpflichtet, sich an die Vorgaben im
Gebäudeenergiegesetz zu halten. [2][Dann müssen sie in ihren Heizungen 65
Prozent erneuerbare Energie einsetzen, etwa über Geothermie oder Pellets].
Ab 2045 sollen laut dem Klimaschutzgesetz alle Wärmenetze klimaneutral
sein.
[3][Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung war aus der Debatte über das
Gebäudeenergiegesetz hervorgegangen] und sollte den Hausbesitzern vor
Investitionen Planungssicherheit geben. In der Heizungsbranche hat der
Streit über die Wärmewende zunächst einen Boom bei Öl- und Gasheizungen
ausgelöst.
Nach Daten des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie sind von
Januar bis September dieses Jahres mit 1,048 Millionen Wärmeerzeugern
erstmals seit den 90er Jahren wieder mehr als eine Million Heizungen
verkauft worden. Zu dem kräftigen Zuwachs um 46 Prozent im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum trugen Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben
werden, ebenso bei wie Wärmepumpen – wobei sich bei Letzteren das Wachstum
deutlich abgeschwächt hat.
15 Nov 2023
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## AUTOREN
DIR Heike Holdinghausen
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