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       # taz.de -- Entscheidung des EU-Parlaments: Wenn die Spülmaschine nicht spült
       
       > Das EU-Parlament will, dass Verbraucher*innen kaputte Geräte bald
       > kostenlos reparieren lassen können. Verbände glauben: Da ginge noch mehr.
       
   IMG Bild: Oder kann das weg? Manche Elektrogeräte könnten auch wieder repariert werden
       
       BERLIN taz | Der Staubsauger will ein Jahr nach dem Kauf nicht mehr saugen.
       Das Smartphone will nicht mehr smart sein, weil der Akku aufgegeben hat.
       Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Und es produziert Müll. 35
       Millionen Tonnen Abfall entstehen laut Europäischer Union jährlich in der
       EU durch Produkte, die weggeschmissen werden, obwohl sie eigentlich noch
       repariert werden könnten.
       
       Wenn es nach dem EU-Parlament geht, dann soll sich das bald ändern. Das
       Parlament hat am Dienstag seine Position zum [1][Recht auf Reparatur]
       beschlossen. Verbraucher*innen sollen in Zukunft das Recht haben,
       bestimmte Produkte innerhalb der Gewährleistungszeit – also ein bis zwei
       Jahre nach dem Kauf – kostenlos von den Hersteller*innen reparieren zu
       lassen.
       
       Damit die Verbraucher*innen dieses Recht auch nutzen, soll die
       Gewährleistung nach der Reparatur noch mal um ein weiteres Jahr verlängert
       werden. Für den Fall, dass die Reparatur sehr lange dauert, sollen die
       Hersteller*innen für die Dauer der Reparatur Ersatzgeräte zur Verfügung
       stellen.
       
       Der Vorschlag für das Gesetz kam im März von der EU-Kommission, die
       allerdings noch eine kürzere Liste an Produkten vorgeschlagen hatte. Nun
       sind unter anderem auch Fahrräder Teil der Regelung. Dadurch „wird die Tür
       aufgestoßen [2][für eine Kreislaufwirtschaft], welche sich an den Rechten
       der europäischen Verbraucher*innen ausrichtet“, sagt der
       SPD-Europaabgeordnete René Repasi, der die Verhandlungen geführt hat.
       
       ## EU-Parlament hat die Liste der Produkte verlängert
       
       Bis das Gesetz auf EU-Ebene in Kraft tritt, könnte es allerdings noch
       dauern. Das Parlament tritt mit der am Dienstag abgestimmten Position nun
       in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen
       Kommission. Beginnen sollen die Verhandlungen voraussichtlich am 7.
       Dezember. Laut Repasi sollen sie noch vor den EU-Parlamentswahlen im Juni
       abgeschlossen sein.
       
       Auch die deutsche Bundesregierung hat sich das Reparieren auf die Fahnen
       geschrieben. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel Ende 2021 festgehalten,
       dass sie „die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes“ zum
       „erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ machen will. „Für das Recht
       auf Reparatur gibt es nicht die eine Regelung oder ein Regelwerk“, sagt ein
       Sprecher des Bundesumweltministeriums der taz am Dienstag. Vielmehr sei das
       Recht auf Reparatur ein „ganzes Bündel an Instrumenten“.
       
       Eines davon ist die Öko-Design-Verordnung auf EU-Ebene, die regelt, dass
       „Smartphones und Tablets ab 2025 besser reparierbar werden“. Das heißt,
       dass sie beispielsweise nicht mehr so verklebt werden, dass sie beim Öffnen
       automatisch kaputt gehen. „Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen,
       weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann“, so das
       Bundesumweltministerium. Dessen [3][Ministerin Steffi Lemke] (Grüne)
       arbeitet zudem an einem Reparaturgesetz, das „die Verfügbarkeit von
       Ersatzteilen von Reparaturanleitungen sicherstellen“ soll. „Das Gesetz soll
       2024 vorgelegt werden“, sagte Lemke am Dienstag.
       
       ## Verbot von Softwareblockaden für Ersatzteile
       
       Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur begrüßt die Entscheidung des
       Parlaments, da es unter anderem die „Bedingungen für unabhängige
       Werkstätten verbessert“. „Im Moment gibt es Praktiken von Herstellern, die
       die Reparatur erschweren. So muss zum Beispiel der Austausch einer Kamera
       beim iPhone von Apple oder einem zertifizierten Reparateur freigeschaltet
       werden. Solche Softwareblockaden sollen in Zukunft verboten werden“, so
       Meyer.
       
       Sowohl Meyer als auch die Bundesverbraucherzentrale kritisieren aber, dass
       das Recht auf Reparatur nur für eine bestimmte Gruppe an Produkten wie
       Fahrräder, Smartphones, Tablets und größere Haushaltsgeräte gelten soll,
       [4][nicht aber für Toaster oder Rührgeräte].Ein „unkomplizierter, schneller
       und vor allem ökonomisch sinnvoller Zugang zu Reparaturen“ müsse für „alle
       Produkte gelten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des
       Verbraucherzentralen-Bundesverbands.
       
       21 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Recht-auf-Reparatur/!5878332
   DIR [2] /Mode-im-Slum-von-Kenia/!5966607
   DIR [3] /Klimaanpassungsgesetz-im-Bundestag/!5969940
   DIR [4] https://www.deutschlandfunk.de/fortschritt-fuer-verbraucher-eu-parlament-stimmt-ueber-recht-auf-reparatur-ab-dlf-d01a445e-100.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Franziska Betz
       
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