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       # taz.de -- Geschwärzte Palästinenser-Parole: „From the xxx to the xxx …“
       
       > Ist die geschwärzte Parole, die bei propalästinensischen Demos gezeigt
       > wird, strafbar? Für die Berliner Polizei besteht ein Verdacht.
       
   IMG Bild: Im Oktober kam es in der Berliner Sonnenallee bei propalästinensischen Kundgebungen zu Gewalt
       
       Karlsruhe taz | Am Samstag beschlagnahmte die Polizei bei einer
       [1][propalästinensischen Demonstration] in Berlin ein Plakat, das eine
       mehrfach geschwärzte Parole zeigte: „From the xxx to the xxx, xxx will be
       free“. Der Träger des Plakats musste zur Personalienfeststellung mitkommen,
       konnte aber alsbald wieder gehen. Dennoch sorgte der Vorfall bei
       propalästinensischen Aktivist:innen für große Empörung.
       
       Das weitgehend geschwärzte Plakat spielt natürlich an auf die Losung: „From
       the River to the Sea, Palestine will be free“, eine Parole, die zumindest
       teilweise so verstanden wird, dass sie das Existenzrecht des Staates Israel
       infrage stellt. Die Berliner Polizei bestätigte den Vorfall. Der
       polizeiliche Staatsschutz habe den Vorgang geprüft, möglicherweise liege
       eine Volksverhetzung, eine Billigung von Straftaten oder eine Straftat nach
       dem Vereinsgesetz vor. Die endgültige Entscheidung müsse allerdings die
       Staatsanwaltschaft treffen, bei der die polizeiliche Strafanzeige jedoch
       noch nicht angekommen ist.
       
       Im konkreten Fall stellen sich vor allem zwei Fragen: Kann die verstümmelte
       Parole der Originalparole zugeordnet werden? Und wenn ja, ist die
       Originalparole „From the River to the sea …“ strafbar? Wenn es um
       Straftaten wie Volksverhetzung und Billigung von Straftaten geht, die auf
       [2][die Störung des öffentlichen Friedens] abstellen, könnte man
       argumentieren, dass die wenigsten Passant:innen mit der geschwärzten
       Parole „From the xxx to the xxx …“ etwas anfangen können.
       
       Es genügt für die Zuordnung aber wohl, dass jedenfalls Personen, die sich
       mit dem Nahostkonflikt beschäftigen, genau wissen, was gemeint ist und
       zumindest teilweise empört sind. Auf das Schwärzen kommt es für die
       Strafbarkeit deshalb also wohl nicht an. Entscheidend dürfte eher sein, ob
       die Originalparole strafbar ist. Hier hat die Berliner Staatsanwaltschaft
       bisher eine klare Linie: „Die Parole an sich halten wir nicht für
       strafbar“, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner auf Anfrage der taz.
       
       ## Kennzeichnen oder allgemeiner Ruf nach Freiheit
       
       Auch das Verwaltungsgericht Berlin entschied im August diesen Jahres: „Der
       Slogan ‚From the River to the Sea, Palestine will be free‘ enthält als
       solches weder einen Aufruf zu Gewalt und Terror noch negiert der Slogan für
       sich genommen das Existenzrecht Israels.“ Vielmehr könne auch ein
       allgemeiner Ruf nach Freiheit und Gleichberechtigung im Gebiet zwischen
       Jordanfluss und Mittelmeer gemeint sein.
       
       Zudem verweist die Polizei auf die Verbotsverfügung des
       Bundesinnenministeriums von voriger Woche, wo die Parole “‚Vom Fluss bis
       zum Meer‘ (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ als „Kennzeichen“ [3][des
       palästinensischen Netzwerks Samidoun] verboten wurde. Das ist fragwürdig,
       schließlich wird die Parole bereits seit den 1960er-Jahren in Palästina
       breit benutzt. Die Argumentation wird schon dadurch in Frage gestellt, dass
       das Innenministerium die gleiche Parole am gleichen Tag auch als
       „Kennzeichen“ der Hamas verboten hat.*
       
       Der Inhaber des beschlagnahmten Plakats ist damit aber noch nicht auf der
       sicheren Seite. Letztlich kommt es immer auf die Umstände der konkreten
       Situation an. Wer das Plakat trägt und gleichzeitig zum Beispiel „Tod den
       Juden“ brüllt, gibt damit auch unweigerlich der Parole einen entsprechenden
       Sinn.
       
       * Dieser Absatz wurde am 10.11.2023 nachgebessert.
       
       9 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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