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       # taz.de -- Urteil zur Haasenburg-Schließung: Nur ein formaler Sieg
       
       > Die Haasenburg GmbH gewann auf Grundlage eines Gesetzes, das ihretwegen
       > geändert wurde. Brandenburgs Bildungsministerium sollte für Berufung
       > kämpfen.
       
   IMG Bild: Die Verhandlung zum Klageverfahren der Haasenburg GmbH beginnt
       
       Das Urteil im Haasenburg-Prozess ist für frühere Insassen sicher ein
       Schock. Nachdem sie als Kinder und Jugendliche jahrelang litten, hatte
       ihnen 2013 eine Untersuchungskommission endlich geglaubt. Die Heime waren
       dicht. Und nun das. Die Haasenburg [1][habe die Betriebserlaubnis zu
       Unrecht verloren], urteilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht Cottbus.
       Auflagen hätten gereicht.
       
       Aber es war gut, dass Jugendministerin Martina Münch (SPD) 2013 [2][diesen
       radikalen Schritt] machte. Das Jugendhilferecht, der Paragraf 45, war an
       dieser Stelle damals zu trägerfreundlich formuliert. Auch wegen der
       Haasenburg wurde das geändert. Der Sieg des Betreibers ist also ein formal
       juristischer. Jetzt muss Münchs [3][Nachfolger Steffen Freiberg] (SPD)
       ebenso mutig sein und vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Berufung
       kämpfen. Denn viel spricht dafür, dass auch nach dem alten Gesetz die
       Schließung rechtens war.
       
       Tückisch war, dass das Verfahren so spät kam. Seltsam auch, wenn das
       Gericht neue Punkte einführt und dem Ministerium nicht mehr Chance für eine
       Schriftstellungnahme gibt.
       
       Doch auch das Ministerium machte Fehler. Es hätte [4][viel früher eine
       Untersuchungskommission einsetzen] sollen, statt im Frühjahr 2013 noch mal
       eine frische Betriebserlaubnis zu erteilen.
       
       ## Viele Kinderseelen geschont
       
       Geändert hat sich damals, dass Betroffene reden. „[5][Alle sagen, Scheiße
       ich will hier raus]“, sagte der erste Jugendliche, den die taz interviewte.
       Die Stimme der Betroffenen ist nicht mehr stumm zu kriegen.
       
       Eine wichtige Kritik der Untersuchungskommission lautete, dass die Kinder
       nur als Objekte von Erziehung und nicht als Subjekte wahrgenommen wurden.
       Das widerspricht dem Jugendhilfegesetz. Und körperliche Gewalt in der
       Erziehung ist verboten. Das gilt auch für Heime.
       
       Nicht gerade kompetent wirkt ein Verwaltungsgericht, das von „schwieriger
       Klientel“ spricht und vorgibt, von Pädagogik keine Ahnung zu haben. Der
       Sieg des Betreibers ist nicht so erheblich, wie er in den Schlagzeilen
       wirkt.
       
       Nun muss man schauen, ob und wie ein Verfahren vor dem OVG ablaufen wird.
       Sollte der Betreiber abermals siegen, wäre der ein- oder zweistellige
       Millionenbetrag an Entschädigung, zu zahlen vom Land Brandenburg, die in
       der Zwischenzeit geschonten Kinderseelen wert. In Hamburg, das früher die
       Haasenburg belegte, gibt es seither eine [6][alternative
       Koordinierungsstelle], die für Kinder individuelle Lösungen findet.
       
       Dass der Betreiber neue Heime eröffnet, scheint nicht so wahrscheinlich.
       Jugendämter müssten sie ja belegen. Und mit „Haasenburg-Methoden“ sind
       heute selbst die Befürworter geschlossener Unterbringung nicht
       einverstanden.
       
       25 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
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   DIR [3] https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=brandenburg_06.c.827071.de
   DIR [4] /Skandal-um-die-Haasenburg-GmbH/!5063660
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