# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für Klima statt Corona
> Die Klage der Unionsfraktion war erfolgreich – und zwingt die Ampel zu
> einer Ausgabensperre. Karlsruhe beanstandet die Klimarücklage von Ende
> 2021.
IMG Bild: Karlsruhe hat entschieden: Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig
Karlsruhe dpa/rtr | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandet
den umstrittenen Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021.
Danach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur
Bewältigung der Coronakrise nicht umgewidmet und [1][in den Klimafonds]
verschoben werden. Die Ampel-Regierung verhängte für den Klimafonds KTF am
Mittwoch eine Ausgabensperre. Ein neuer Wirtschaftsplan werde nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ausgearbeitet, sagte
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts in Berlin.
Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die
Schuldenbremse für nichtig erklärt worden, sagte die Vize-Präsidentin des
Gerichts, Doris König. Mit dem Urteil vom Mittwoch hat die Klage der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erfolg.
[2][Sie hatte gegen das entsprechende Haushaltsgesetz geklagt], weil aus
ihrer Sicht damit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umgangen
wurde. Zwar habe die Coronapandemie ausnahmsweise zur Aussetzung der
Schuldenbremse berechtigt, so die Kläger.
Aber [3][die nicht benötigten Gelder] dann in das Sondervermögen Energie-
und Klimafonds zu verschieben, sei nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen.
Außerdem sei der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend und damit
verspätet verabschiedet worden. Das entsprechende Haushaltsgesetz trat erst
im Februar 2022 in Kraft.
15 Nov 2023
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