# taz.de -- Antrag auf AfD-Verbot: Wanderwitz will abwarten
> Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz will ein Gerichtsurteil abwarten.
> Erst danach überlege er einen Verbotsantrag im Bundestag zu stellen.
IMG Bild: Marco Wanderwitz
Berlin taz | Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz will das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zur Einstufung der AfD durch den
Verfassungsschutz abwarten, bevor er möglicherweise einen Antrag auf ein
Verbot der extrem rechten Partei in den Bundestag einbringt. Das Urteil
wird Ende Februar erwartet.
[1][Wanderwitz ist einer der klarsten Befürworter eines Verbotsverfahrens],
seit einigen Wochen sucht er Mitstreiter*innen für einen
fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag – 36 braucht er dazu. „Ich
führe viele gute Gespräche, erfahre viel Zuspruch“, sagte Wanderwitz der
taz. „Ich bin optimistisch.“
Wer konkret seinen Antrag unterstützen will und wie viele
Mitstreiter*innen er schon hat, dazu will er sich noch nicht äußern.
Nur so viel: „Zwischenstand ist, dass wir die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarten werden.“
Das OVG wird am 27. Februar über drei Berufungsverfahren der AfD mündlich
verhandeln. Wichtig für Wanderwitz ist dabei vor allem die Einstufung der
gesamten AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz. Dieses hatte die AfD entsprechend eingestuft, die
Partei dagegen Berufung eingelegt.
Sie scheiterte damit vor dem Verwaltungsgericht in Köln, jetzt steht das
Urteil der nächsten Instanz an. Verhandelt werden in Münster dann auch
Einstufungen des offiziell aufgelösten „Flügels“ um Björn Höcke und der
Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“.
Der Sozialflügel der CDU, die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft
(CDA) hat unterdessen Meldungen vom Wochenende korrigiert, sie fordere ein
Verbot der AfD. Es habe lediglich Forderungen gegeben, dass sich der
CDA-Bundesvorstand mit dem Thema beschäftige, hieß es.
4 Dec 2023
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DIR Sabine am Orde
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