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       # taz.de -- Wärmeplanungsgesetz beschlossen: Städte müssen das Heizen planen
       
       > Der Bundestag hat das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Das soll
       > klimafreundliche kommunale Lösungen bei der Wärmewende stärken.
       
   IMG Bild: Durch die Wärmeplanung sollte bald klar sein, wie dieses Haus in Brandenburg in Zukunft beheizt wird
       
       Berlin rtr | Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Umstellung
       Deutschlands [1][auf klimafreundliches Heizen beschlossen]. Mit dem
       Wärmeplanungsgesetz verpflichteten die Parlamentarier am Freitag Städte und
       Kommunen zur Vorlage eines Konzepts, wer an ihre Fern- oder Nahwärmenetze
       angeschlossen werden kann. In Großstädten muss diese Planung bis Mitte 2026
       vorliegen, Städte mit weniger als 100.000 Einwohner haben zwei Jahre länger
       Zeit.
       
       Die Wärmeplanung ist für Hausbesitzer wichtig, damit sie wissen, ob sich
       ihre Gebäude anschließen lassen oder ob sie selbst für eine
       klimafreundliche Heizung sorgen müssen. Im Heizungsgesetz ist festgelegt,
       dass neue Heizungen grundsätzlich mit 65 Prozent erneuerbarer Energie
       betrieben werden müssen. Wie Haus-Eigentümer sollen auch Kommunen
       milliardenschwere Unterstützung bekommen. Nach dem Urteil des
       Verfassungsgerichts zum Klimafonds stehen allerdings auch hier wieder
       Fragezeichen.
       
       Bislang werden laut Gesetzentwurf 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme
       beheizt. Sie gilt als klimafreundlich, da hier Abwärme aus Kraftwerken
       genutzt wird, die bei der Stromerzeugung anfällt. In Ballungsgebieten wird
       sie über Rohrleitungen zu den Abnehmern gebracht. Über sehr lange Distanzen
       funktioniert dies nicht.
       
       Branchenverbände schätzen, dass die Hälfte der städtischen Gebiete mit
       Fernwärme beheizt werden könnte. [2][Der Ausbau des Netzes ist jedoch
       teuer]. Der Bund will die Kommunen allein für die Planung mit 500 Millionen
       Euro unterstützen. Für Um- und Ausbau des Netzes sind bis 2027 rund vier
       Milliarden Euro Unterstützung geplant.
       
       Derzeit fällt Fernwärme noch vor allem als Abfallprodukt von Kohle- oder
       Gaskraftwerken an. Bis 2030 muss dem Gesetz zufolge die Wärme zu mindestens
       30 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. [3][Auch unvermeidbare
       Abwärme] etwa bei Müllverbrennungsanlagen wird anerkannt. Bis 2040 müssen
       es dann 80 Prozent sein. Die Kommunen sind frei, beispielsweise
       Groß-Wärmepumpen, Wasserstoff oder Biogas einzusetzen.
       
       17 Nov 2023
       
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