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       # taz.de -- Ausgleich im Stromnetz: Mehr Gerechtigkeit für Stromkunden
       
       > Wer in Regionen mit viel Windstrom und Photovoltaik wohnt, zahlt höhere
       > Netzentgelte. Das will die Bundesnetzagentur nun mit einer Umlage
       > ausgleichen.
       
   IMG Bild: Drebkau, Lausitz, Brandenburg: Strommasten und Windräder
       
       Berlin taz | Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Netzentgelte, die
       Kunden mit ihrer Stromrechnung bezahlen, bundesweit ein wenig angleichen.
       Die [1][Behörde konkretisierte am Freitag einen entsprechenden Plan],
       dessen Grundzüge [2][BNetzA-Präsident Klaus Müller bereits im Sommer
       verkündet hatte].
       
       Hintergrund des Vorstoßes ist die Tatsache, dass heute stets jene
       Stromkunden, in deren Netzgebiet der Strom aus erneuerbaren Energien
       erzeugt wird, die dafür nötigen Ausbaukosten im Verteilnetz tragen. Daraus
       ergeben sich bundesweit erhebliche Unterschiede.
       
       Laut dem jüngsten Monitoringbericht der BNetzA liegt das niedrigste Entgelt
       eines Netzbetreibers derzeit für Haushaltskunden bei knapp 5 Cent je
       Kilowattstunde, das höchste bei mehr als 32 Cent. Das durchschnittliche
       Netzentgelt beträgt 9,35 Cent und macht damit rund 30 Prozent der
       Stromrechnung aus.
       
       Die BNetzA plant nun laut ihrem vorgelegten Eckpunktepapier eine Umlage für
       alle Kunden, mit der die Netzentgelte in den besonders stark vom Ausbau der
       erneuerbaren Energien betroffenen Regionen reduziert werden sollen. Diese
       Umlage würde sich zum heutigen Stand auf 0,24 Cent je verbrauchter
       Kilowattstunde belaufen und die durchschnittliche Stromrechnung aller
       Haushalte um gut acht Euro im Jahr erhöhen.
       
       ## Manche Kunden werden belastet, andere entlastet
       
       Dafür sollen im Gegenzug jene Kunden, deren Region aufgrund von Windkraft
       und Photovoltaik stark von den Kosten des Verteilnetzausbaus betroffen ist,
       um bis zu 3,34 Cent je Kilowattstunde entlastet werden. Das wären für einen
       Durchschnittshaushalt fast 120 Euro im Jahr. Völlig angeglichen werden die
       Netzentgelte damit aber nicht, denn die Kosten des örtlichen Netzes hängen
       auch stark von der jeweiligen Siedlungsstruktur ab.
       
       Im ersten Schritt des neuen Umlageverfahrens soll ermittelt werden, ob ein
       Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung betroffen ist, die aus
       dem Ausbau der Erneuerbaren resultiert. Hierzu schlägt die
       Bundesnetzagentur eine Erneuerbare-Energien-Kennzahl vor, die aus dem
       Verhältnis der installierten Erneuerbaren-Leistung und der Jahreshöchstlast
       im Netz errechnet wird. Diese Kennzahl spiegle „näherungsweise die
       zusätzliche Netzbelastung aufgrund der Einspeisung“ wider, so die
       Regulierungsbehörde.
       
       Überschreitet die Kennzahl eines Netzbetreibers einen definierten
       Schwellenwert, kann dieser eine zu errechnende Mehrbelastung bundesweit
       umlegen. Das würde – basierend auf den Zahlen von 2023 – rund 10,5
       Millionen Netznutzer in 17 Versorgungsgebieten entlasten.
       
       Es sollen dabei 608 Millionen Euro jährlich umgeschichtet werden. Entlastet
       werden laut BNetzA vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Millionen
       Euro), Schleswig-Holstein (184 Millionen), Sachsen-Anhalt (88 Millionen),
       Mecklenburg-Vorpommern (44 Millionen), Bayern (40 Millionen) und
       Niedersachsen (26 Millionen).
       
       Die Bundesnetzagentur plant einen entsprechenden Erlass für das dritte
       Quartal 2024, so dass die neue Umlage für alle und die regionalen
       Entlastungen frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.
       
       1 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20231201_EckpunkteNetzkosten.html?nn=659670
   DIR [2] /Reform-von-Netzentgelten/!5949982
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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