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       # taz.de -- Adventskalender (13): Kiezsommer à la Italia
       
       > Restaurantbetreiber*innen werden 2024 die Gebühren für die
       > Außengastronomie erlassen. Damit unterstützt der Senat die gebeutelte
       > Branche.
       
   IMG Bild: Senat rettet Sommer in meinem Block
       
       Es gibt sie noch, die nicht ganz so schlechten Dinge – auch wenn sie
       derzeit rar gesät sind. In diesem Advent zaubern wir jeden Tag etwas
       Meckerfreies aus unserem Kalender. Sei’s politisch, musikalisch oder
       kulinarisch. Oder, wie heute, etwas sommerlich.
       
       Die Sonne geht unter und das Feierabendbierchen in der Stammkneipe ist wohl
       verdient. Gerade will man dem neu ankommenden Freund einen Stuhl dazuziehen
       und schon wird man vom Kellner angeblafft: „Der Stuhl darf nicht auf dem
       Gehweg stehen!“. Ciao, Piazza-Sommerflair – guten Morgen, Berlin.
       
       Im nächsten Jahr könnte der Hauptstadtsommer etwas südländischer
       daherkommen. Dafür sorgt ein vorweihnachtliches Geschenk des Senats. Am
       Montag teilte er den Bezirken mit, dass im kommenden Jahr die
       Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland erlassen wird. Das
       bedeutet für Restaurants, Bars und Kultureinrichtungen, dass sie Tische
       und Stühle auf dem Bürgersteig aufstellen können, ohne Gebühren zahlen zu
       müssen.
       
       Diese beliefen sich bislang, je nach Größe der benötigten Fläche, auf 100
       oder 200 Euro Verwaltungsgebühr jährlich, zuzüglich 12,50 Euro bis 16,25
       Euro pro Quadratmeter genutztem Straßenland. Zu Beginn der Coronapandemie
       hatten die Bezirke der Gastronomie erstmals Sondernutzungsgebühren
       erlassen, um die [1][Aufrechterhaltung der Außengastronomie zu
       ermöglichen]#.
       
       Die Gebührenbefreiung für das nächste Jahr gilt nicht nur für die
       Gastronomie. Sie erstreckt sich auch auf weitere Branchen, die unter den
       Beschränkungen der Pandemie besonders gelitten haben, darunter das
       Schaustellergewerbe und Veranstaltungsbranche, die Messe- und
       Kongresswirtschaft, der Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft.
       Die entgangenen Einnahmen werden den Bezirken von der Finanzverwaltung
       erstattet.
       
       Es sei eine „wichtige Unterstützung, denn die [2][schwierigen
       Pandemie-Jahre wirken immer noch nach]“, so der Regierende Bürgermeister
       Kai Wegner (CDU).
       
       Mit der Gebührenbefreiung sollen der Wirtschaftsstandort Berlin gestärkt
       und Arbeitsplätze erhalten werden. Das ist auch dringend notwendig, denn
       [3][die Branche bleibt weiter gebeutelt] von den Spätfolgen der Pandemie,
       Inflation und hohen Stromkosten.
       
       Dennoch blicken die Gastronom*innen mit Sorge auf das nächste Jahr, in
       dem der Mehrwertsteuersatz für Restaurantspeisen wieder auf 19 Prozent
       angehoben wird. In den Coronajahren war er auf 7 Prozent gesenkt worden.
       
       13 Dec 2023
       
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