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       # taz.de -- Europäische Kommission gegen X: Das Verfahren hat begonnen
       
       > Die EU-Kommission wirft der Plattform X vor, illegale Inhalte zu
       > verbreiten. Jetzt hat sie ein formales Verfahren eröffnet.
       
   IMG Bild: Elon Musk postet selbst antisemitische Inhalte
       
       Berlin taz | Jetzt ist es so weit: Die EU-Kommission hat ein formales
       Verfahren gegen X eingeleitet, ehemals Twitter, das seit der Übernahme
       durch Elon Musk im Herbst 2022 einen Anstieg an Hass und
       Falschinformationen erlebte. Letztere sind auch einer der Gründe für das
       EU-Verfahren, das vorerst eine Untersuchung ist.
       
       [1][Am Montag teilte die Kommission mit], dass sie diese Untersuchungen
       eingeleitet habe, um zu prüfen, ob X in den Bereichen Risikomanagement,
       Moderation von Inhalten und Werbetransparenz gegen den Digital Services Act
       (DSA) verstößt. Auch will die Kommission überprüfen, ob X genügend für
       seine Transparenz unternimmt, insbesondere Forscher*innen Datenzugang
       ermöglicht. Und auch sogenannte Dark Patterns hat die EU auf ihren Zettel
       geschrieben. Das sind – oft grafische – Tricks, mit denen User*innen zu
       bestimmtem unüberlegten Verhalten gebracht werden sollen, wie etwa der
       Klick auf das bunte, hervorstechende „Alle akzeptieren“ beim Cookie-Banner.
       
       Zur Entscheidung über die Untersuchung kam die EU-Kommission laut eigenen
       Angaben nach Voruntersuchungen anhand eines X-Berichts über
       Risikomanagement, eines Transparenzberichts von X und anhand der Antworten
       von X auf Informationsanfragen der EU.
       
       Die EU will unter anderem überprüfen, ob die Melde- und Aktionsmechanismen
       für illegale Inhalte in der EU auf X funktionieren. Dies schreibt der DSA
       vor. Auch soll betrachtet werden, wie effektiv die Maßnahmen von X gegen
       Desinformation tatsächlich sind, etwa die sogenannte Community Note, die
       seit einigen Monaten unter fragwürdigen Inhalten eine Einordnung durch
       andere User*innen anbietet, also zum Beispiel unter einem KI-generierten
       Bild, das angeblich Kriegsgeschehen darstellt, klarstellen, dass es kein
       reales Geschehen abbildet.
       
       ## Verpflichtung für „sehr große Plattformen“
       
       Die Kommission schreibt, dass das Verfahren gegen X das erste förmliche
       Verfahren unter dem DSA sei. Sie betont aber auch, dass die Untersuchung
       noch keinem Ergebnis vorgreifen will. Die Kommission sammle nun Beweise,
       führe Befragungen und Nachprüfungen durch und würde weitere
       Informationsersuche versenden. Durch die Eröffnung des formalen Verfahrens
       sei die Kommission in der Lage, Interimsmaßnahmen zu beschließen, aber auch
       zu akzeptieren, falls X sich selbst dazu verpflichtet, Mängel zu
       beseitigen. Eine Frist, bis wann das Verfahren abgeschlossen sein muss,
       gibt es nicht.
       
       Der Streit zwischen X und der EU zieht sich schon eine ganze Weile hin.
       Weil X selbst im Februar angegeben hatte, dass es innerhalb der EU
       monatlich 112 Millionen aktive User*innen hat, ist es unter dem DSA als
       „sehr große Plattform“ eingestuft worden. Der DSA trat im August für die
       sehr großen Plattformen in Kraft und verpflichtet sie dazu, gegen
       Desinformation vorzugehen. Im Oktober hatte die EU bereits im Zusammenhang
       mit dem Angriff der Hamas auf Israel und dem daraus resultierenden Krieg
       mit X Kontakt aufgenommen, ebenso wie mit anderen Plattformen, wie etwa
       Tiktok.
       
       X selbst hat seit der Übernahme durch Elon Musk im Herbst 2022 immer
       größere Probleme mit Hassrede und Desinformation, auch weil Musk kurz nach
       dem Kauf große Teile der Belegschaft entlassen hat – insbesondere auch im
       Moderationsteam, das sich sonst um gemeldete Inhalte gekümmert hatte. Zudem
       signalisiert er rechten User*innen immer wieder, dass sie mit ihren
       Aussagen auf der Plattform willkommen seien und postet selbst etwa
       antisemitische Inhalte.
       
       [2][Laut einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes] hielten sich
       auch 100 Tage nach Inkrafttreten des DSA viele der sehr großen Plattformen
       nicht an das Gesetz, unter anderem Amazon und Youtube. Im Fokus der Studie:
       die Dark Patterns, aber auch die Transparenz darüber, wieso User*innen
       welche Werbung angezeigt wird.
       
       18 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6709
   DIR [2] /Regeln-fuer-Online-Plattformen/!5973983
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johannes Drosdowski
       
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