URI: 
       # taz.de -- Arbeitsgerichtsprozess in Bremen: TÜV durfte feuern
       
       > Nach einer Kündigung hatte ein Mitarbeiter dem TÜV Nord Rassismus
       > vorgeworfen. Ob es rassistische Äußerungen gab, war für das Gericht nicht
       > relevant.
       
   IMG Bild: Beten am Arbeitsplatz: das sei laut Kläger nicht erwünscht gewesen
       
       Hamburg taz | Der TÜV Nord hatte recht. Das Arbeitsgericht Bremen hat am
       Donnerstag entschieden, dass eine Kündigung in der Probezeit wirksam ist.
       [1][Geklagt hatte ein Mitarbeiter des TÜV Nord], der seinem Arbeitgeber
       rassistische Diskriminierung vorgeworfen hatte.
       
       Bei dem Kläger handelte es sich um einen muslimischen Mann of Colour, der
       seinen Glauben aktiv ausübt. Er war seit Januar 2023 beim TÜV angestellt
       gewesen. Im Mai erhielt er die Kündigung. Laut Klageschrift soll ein
       Vorgesetzter ihm zuvor unter anderem gesagt haben, dass es ihm nicht
       gefalle, wenn der Mann im Außendienst bete. Auch die Worte „Beim TÜV gibt
       es so was nicht und wird es auch nicht geben“ [2][in Bezug auf muslimisches
       Gebet und Fasten] sollen gefallen sein. Kündigungen in der Probezeit sind
       normalerweise ohne große Hürden möglich, im Falle von Diskriminierung
       nicht.
       
       Der Kläger begründete seine Klage zudem damit, dass es sich bei dem
       Arbeitsverhältnis um eine Ausbildung gehandelt habe, da er vom TÜV zum
       Kfz-Prüfingenieur ausgebildet wurde. Im Falle einer Ausbildung sind die
       Voraussetzungen für eine Kündigung in der Probezeit ebenfalls höher und
       brauchen einen „wichtigen Grund“, wie das Gericht in einer Pressemitteilung
       schrieb.
       
       Dem widersprach der TÜV. Die Ausbildung zum Prüfingenieur sei lediglich
       eine Weiterbildung des Klägers nach seinem abgeschlossenen
       Hochschulstudium. Dieser Darstellung folgte auch das Gericht.
       
       ## Kündigung beruhte auf fachlichen Leistungen
       
       Zu den Diskriminierungsvorwürfen hatte der TÜV in einer ersten
       Güteverhandlung gesagt, er nehme diese ernst, habe aber nach einer
       hausinternen Prüfung keinen Verstoß [3][gegen das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz (AGG)] gefunden.
       
       Zudem habe der TÜV erst von den möglichen diskriminierenden Äußerungen
       erfahren, nachdem er die Kündigung bereits ausgesprochen hatte. Die
       Kündigung beruhe lediglich „auf fachlich unzureichenden Leistungen“.
       
       Ob [4][die rassistischen Äußerungen] gefallen sind oder nicht, war für das
       Gericht am Donnerstag unerheblich. Denn, anders als in der Darstellung des
       Klägers, handelte es sich laut TÜV nicht um einen Vorgesetzten, sondern um
       einen Kollegen, der dem Kläger gleichgestellt war. Somit können die
       Äußerungen dem Arbeitgeber nicht zugerechnet werden. Das Gericht folgte
       auch dieser Darstellung. Der Kläger erhält daher keine
       Entschädigungszahlung.
       
       26 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Rassismus-am-Arbeitsplatz/!5946589
   DIR [2] https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit/antimuslimischer-rassismus/
   DIR [3] /Schutz-vor-Diskriminierung/!5910801
   DIR [4] /Antimuslimischer-Rassismus/!5977823
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Franziska Betz
       
       ## TAGS
       
   DIR antimuslimischer Rassismus
   DIR Schwerpunkt Rassismus
   DIR Bremen
   DIR Arbeitsrecht
   DIR Arbeit
   DIR Schule
   DIR antimuslimischer Rassismus
   DIR Integrationsbeauftragte
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Nahost-Konflikt an Schulen: Teppich des Anstoßes
       
       Schüler*innen aus Charlottenburg protestieren gegen ein Gebetsverbot an
       ihrer Schule. Sie wehren sich auch gegen Polizeipräsenz auf dem Gelände.
       
   DIR Rassismus am Arbeitsplatz: TÜV prüft und findet nichts
       
       Ein Mitarbeiter klagt in Bremen gegen seine Kündigung beim TÜV und wirft
       dem Arbeitgeber Rassismus vor. Solche Fälle kommen oft nicht zur Anklage.
       
   DIR Lagebericht Rassismus in Deutschland: „Antirassismus ist systemrelevant“
       
       Die Integrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung legt
       einen Rassismusbericht vor. Der adressiert explizit strukturellen
       Rassismus.