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       # taz.de -- Urteil zu Brandanschlag auf Synagoge: Ein Zeichen gegen Judenhass
       
       > Nach einem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge wurde ein 47-jähriger
       > verurteilt. Der Richter geht von einem antisemitischen Motiv aus.
       
   IMG Bild: Dem Angeklagten werden im Landgericht Ulm die Handschellen abgenommen
       
       Der Sachschaden war überschaubar, aber die Schockwirkung des Anschlags
       nicht zu unterschätzen. Im Sommer 2021 hatte ein Mann versucht, die Ulmer
       Synagoge mit Benzin zu entzünden. Jetzt hat das Landgericht Ulm ein
       deutliches Urteil gefällt: Zwei Jahre und neun Monate muss der 47-jährige
       Mann, der die Tat gestanden hat, ins Gefängnis. Wegen [1][schwerer
       Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung].
       
       Überwachungskameras zeigen, wie ein Mann mit Kapuze und weißen Turnschuhen
       einen Blech-Kanister mit Benzin an der Südwand der Synagoge ausschüttet und
       entzündet. Das Gebäude geriet dabei nicht in Brand. Ein Polizist konnte die
       Flammen mit einem Feuerlöscher löschen. Allerdings entstanden Brandflecken
       und ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere
       tausend Euro.
       
       Der Rabbiner der [2][Ulmer Synagoge], Shneur Trebnik, hatte vor Gericht
       über den weitaus größeren Schaden gesprochen: die Angst und Verunsicherung,
       die der Anschlag in der Gemeinde ausgelöst hatte.
       
       Nach dem Anschlag hatte die Polizei Bilder der Überwachungskamera
       veröffentlicht, woraufhin die Ermittler viele Hinweise aus der Bevölkerung
       erhalten hatten. Bis sie den mutmaßlichen Täter festnehmen konnten,
       vergingen dennoch Monate.
       
       ## Kein Zweifel an Schuldfähigkeit
       
       Der zuvor in Ulm lebende Mann, den sie ermittelt hatten, war in die Türkei
       ausgereist. Und die lehnt die Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen
       ab. So musste die Staatsanwaltschaft mit einer Festnahme warten, bis der
       Mann im Juli vergangenen Jahres wieder nach Deutschland kam. Noch am
       Flughafen Stuttgart wurde er festgenommen.
       
       Das Gericht hatte nach Aussagen von Freunden und Angehörigen über den
       psychischen Zustand des Mannes ein Gutachten erstellen lassen. Dieses lässt
       keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes. Laut Gutachten habe er mit
       der Tat ein Zeichen setzen wollen. Er habe sich viele Gedanken darüber
       gemacht, wie die Palästinenser, vor allem die Kinder, unter der Situation
       in Israel leiden. Das Feuer habe zeigen sollen, wie schnell „so etwas“
       passieren könne. Aber jemandem schaden hätte er nicht gewollt.
       
       Später im Verfahren hatte er versucht, sich zu entschuldigen, und
       behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem Gebäude um eine
       Synagoge handelt. Eine Einlassung, der weder Gericht noch
       Staatsanwaltschaft Glauben schenkte.
       
       Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen plädiert.
       Der Angeklagte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt, obwohl er
       wusste, was ihm vorgeworfen wird. Auch seien die Ermittler bei der
       Durchsuchung seiner Wohnung in Ulm auf keine weiteren Hinweise einer
       antisemitischen Einstellung gestoßen.
       
       Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
       Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter sagte, bei der
       Urteilsbegründung: „Es war eine antisemitisch motivierte Tat.“ Das Urteil
       sei auch als [3][Zeichen gegen Antisemitismus und Judenhass in Deutschland]
       zu verstehen.
       
       16 Jan 2024
       
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       hat.