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       # taz.de -- Verfassungsschutzbericht war rechtens: Tausende Extremisten in der AfD
       
       > Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Bericht des
       > Verfassungsschutzes von 2022, wonach ein Drittel der Partei
       > verfassungsfeindlich sei.
       
   IMG Bild: Björn Höcke (AfD) während einer Rede in Erfurt im Oktober 2023
       
       Freiburg taz | Der Verfassungsschutz durfte das extremistische Potenzial
       unter den AfD-Mitgliedern auf „etwa 10.000 Personen“ bundesweit schätzen.
       Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen
       Eilantrag der AfD ab.
       
       Konkret geht es um den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, in dem
       die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Für
       das Jahr 2022 ist dort eine AfD-Mitgliederzahl von rund 28.500 angegeben.
       Dabei könnten zwar nicht alle Mitglieder als Anhänger der extremistischen
       Strömungen betrachtet werden, so der Verfassungsschutz. Es sei aber ein
       „extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der
       AfD“ anzunehmen.
       
       Gegen die Veröffentlichung dieser Zahl klagte die AfD. Die Schätzung sei
       ohne tatsächliche Grundlage. Dies müsse noch vor der Europawahl im Juni
       korrigiert werden.
       
       ## Zahlen nicht aus der Luft gegriffen
       
       Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag der AfD jedoch in vollem
       Umfang ab. Die Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezögen sich
       zum einen auf die [1][Stärke des ehemaligen „Flügels“ um Björn Höcke,
       dessen Mitglieder immer noch in der Partei seien].
       
       Zum anderen seien der Schätzung die Abstimmungsergebnisse beim
       Bundesparteitag in Riesa im Juni 2022 zugrunde gelegt worden. Das Gericht
       bekräftigt frühere Entscheidungen, wonach Björn Höcke und andere führende
       Mitglieder des Flügels als Rechtsextremisten eingestuft wurden.
       
       Der Beschluss vom 2. Februar, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde,
       ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Für ein mögliches
       Verbotsverfahren bringt der Berliner Beschluss wenig Rückenwind, weil nur
       rund ein Drittel der Mitglieder als potenziell extremistisch eingestuft
       wird. [2][Heute dürften die Schätzungen eher höher liegen.]
       
       7 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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