# taz.de -- Abriegelung während Coronaquarantäne: Kaum Chance auf Schmerzensgeld
> Bewohner eines Wohnblocks in Göttingen klagen gegen die Abriegelung
> während der Pandemie. Das Landgericht wies dies nun zurück.
IMG Bild: Das abgesperrte Hochhaus in Göttingen im Juni 2020
Göttingen taz | Das juristische Tauziehen um die Abriegelung eines
Göttinger Hochhauskomplexes während der Coronapandemie geht weiter. Im
November hatte das örtliche Verwaltungsgericht die Maßnahme für
rechtswidrig erklärt. Mehr als 200 Bewohner:innen der Anlage
[1][verklagten die Stadt] daraufhin wegen Freiheitsentziehung und
Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Göttinger Landgericht auf
Schmerzensgeld.
Die Zivilkammer des Gerichts räumt dem Begehren allerdings wenig
Erfolgschancen ein, wie sich aus mehreren jetzt veröffentlichten
Beschlüssen ergibt. Die Richter lehnen darin insgesamt 40 Anträge von
Betroffenen auf Prozesskostenhilfe ab.
Das Hochhaus gilt als sozialer Brennpunkt. Rund 700 Menschen, darunter 200
Kinder und Jugendliche, leben dort unter prekären Bedingungen. Für die
meisten der nur 19 bis 39 Quadratmeter kleinen Appartements zahlt die Stadt
Göttingen die Miete, weil die Bewohner auf Transferleistungen angewiesen
sind.
Nachdem sich im Juni 2020 zwei Frauen mit dem Coronavirus infiziert hatten,
ordnete die Stadt Tests für alle Bewohner an, 120 Menschen wurden positiv
getestet. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, [2][stellte die Stadt
den Komplex unter Quarantäne]. Die Eingänge zum Grundstück wurden
abgesperrt und mit Toren verschlossen. Lieferwagen brachten Lebensmittel
und Hygieneartikel.
Auch wenn die Absperrung und polizeiliche Bewachung rechtswidrig waren,
ergebe sich daraus nicht automatisch ein zivilrechtlicher Anspruch auf
Schmerzensgeld, findet nun das Landgericht. Denn Schmerzensgeld sei keine
Strafe für rechtswidriges Verwaltungshandeln. Zudem, so die Richter, hätte
es die von den Klägern geltend gemachten Beeinträchtigungen ohnehin
gegeben. Die Menschen hätten den Wohnblock schon wegen der
Quarantäneanordnung nicht verlassen dürfen. Die Entscheidung des
Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
13 Feb 2024
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DIR Reimar Paul
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