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       # taz.de -- Abriegelung während Coronaquarantäne: Kaum Chance auf Schmerzensgeld
       
       > Bewohner eines Wohnblocks in Göttingen klagen gegen die Abriegelung
       > während der Pandemie. Das Landgericht wies dies nun zurück.
       
   IMG Bild: Das abgesperrte Hochhaus in Göttingen im Juni 2020
       
       Göttingen taz | Das juristische Tauziehen um die Abriegelung eines
       Göttinger Hochhauskomplexes während der Coronapandemie geht weiter. Im
       November hatte das örtliche Verwaltungsgericht die Maßnahme für
       rechtswidrig erklärt. Mehr als 200 Bewohner:innen der Anlage
       [1][verklagten die Stadt] daraufhin wegen Freiheitsentziehung und
       Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Göttinger Landgericht auf
       Schmerzensgeld.
       
       Die Zivilkammer des Gerichts räumt dem Begehren allerdings wenig
       Erfolgschancen ein, wie sich aus mehreren jetzt veröffentlichten
       Beschlüssen ergibt. Die Richter lehnen darin insgesamt 40 Anträge von
       Betroffenen auf Prozesskostenhilfe ab.
       
       Das Hochhaus gilt als sozialer Brennpunkt. Rund 700 Menschen, darunter 200
       Kinder und Jugendliche, leben dort unter prekären Bedingungen. Für die
       meisten der nur 19 bis 39 Quadratmeter kleinen Appartements zahlt die Stadt
       Göttingen die Miete, weil die Bewohner auf Transferleistungen angewiesen
       sind.
       
       Nachdem sich im Juni 2020 zwei Frauen mit dem Coronavirus infiziert hatten,
       ordnete die Stadt Tests für alle Bewohner an, 120 Menschen wurden positiv
       getestet. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, [2][stellte die Stadt
       den Komplex unter Quarantäne]. Die Eingänge zum Grundstück wurden
       abgesperrt und mit Toren verschlossen. Lieferwagen brachten Lebensmittel
       und Hygieneartikel.
       
       Auch wenn die Absperrung und polizeiliche Bewachung rechtswidrig waren,
       ergebe sich daraus nicht automatisch ein zivilrechtlicher Anspruch auf
       Schmerzensgeld, findet nun das Landgericht. Denn Schmerzensgeld sei keine
       Strafe für rechtswidriges Verwaltungshandeln. Zudem, so die Richter, hätte
       es die von den Klägern geltend gemachten Beeinträchtigungen ohnehin
       gegeben. Die Menschen hätten den Wohnblock schon wegen der
       Quarantäneanordnung nicht verlassen dürfen. Die Entscheidung des
       Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
       
       13 Feb 2024
       
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