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       # taz.de -- Herkunftskennzeichnung wird ausgeweitet: Mehr Infos über Fleisch und Honig
       
       > Die Herkunftskennzeichnung wird ausgeweitet. Künftig sind Länderangaben
       > etwa auch bei Honigmischungen und losem Schweinefleisch Pflicht.
       
   IMG Bild: Hier wird die neue Regelung Pflicht: Fleischtheke in einer Metzgerei
       
       Berlin taz/dpa | VerbraucherInnen erhalten künftig mehr Informationen über
       die Herkunft von [1][Fleisch] und Honig. Auf den Verpackungen müssen nach
       einer Einigung der Europäischen Union bald auch bei Honigmischungen die
       Produktionsländer samt Prozentanteilen und nicht nur wie bisher EU/Nicht-EU
       angegeben werden.
       
       In Deutschland muss schon ab Donnerstag bei losem Fleisch von Schwein,
       Geflügel, Schaf und Ziege das Herkunftsland kenntlich gemacht werden. Das
       sieht eine Verordnung von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) vor. Diese
       Kennzeichnung war bisher nur bei vorverpacktem Fleisch dieser Tierarten und
       bei Rindfleisch vorgeschrieben.
       
       Der Deutsche Bauernverband fordert schon lange, die
       Herkunftskennzeichnungen auszuweiten, damit die VerbraucherInnen leichter
       Produkte aus Deutschland auswählen können. „Made in Germany“ stehe für hohe
       Tier- und Umweltschutzstandards sowie gerechte Löhne, begründete Özdemir
       seinen Verordnungsentwurf. Ob sie wirklich generell höher sind als
       anderswo, ist aber umstritten.
       
       Die Honigkennzeichnung wurde vor allem mit dem Argument begründet, dass sie
       helfen könne, Betrug zu verhindern: „Ein großer Teil des aus
       Nicht-EU-Ländern eingeführten Honigs steht im Verdacht, mit Zucker
       gepanscht geworden zu sein“, erklärte das EU-Parlament.
       
       Zudem solle es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte
       dürfen den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet
       werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers
       entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden.
       Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst
       verwendet werden.
       
       Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments
       in der Nacht zu Mittwoch, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten
       hervorgeht. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und
       EU-Staaten sie noch offiziell absegnen. Das gilt als Formsache.
       
       ## Gastronomie fehlt weiter
       
       Die deutsche Verordnung zur Fleischkennzeichnung tritt bereits am 1.
       Februar in Kraft. Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit
       kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel:
       „Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland“, wie das
       Ernährungsministerium erläuterte.
       
       Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es
       heißen „Ursprung: Deutschland“. Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft
       verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut
       sichtbarer Aushang: „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den
       Ursprung Deutschland.“
       
       „Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte
       die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden“, sagte die Chefin des
       Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop. Außerdem sollten die
       Herkunftsangaben auf die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung in
       Kantinen und Mensen ausgeweitet werden.
       
       Das Ministerium hat eine Ausweitung auf die Gastronomie auch schon im
       Blick. Die Abstimmung eines Entwurfs in der Regierung ist für das Frühjahr
       angedacht, wie ein Sprecher kürzlich sagte.
       
       31 Jan 2024
       
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       folgen.