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       # taz.de -- Einigung im EU-Trilog: Recht auf Reparatur soll kommen
       
       > Verbraucherinnen und Verbraucher sollen defekte Produkte künftig
       > einfacher reparieren lassen können. Darauf haben sich nun die EU-Gremien
       > geeinigt.
       
   IMG Bild: Reparieren statt wegschmeißen und neu kaufen, TV-Sketsch aus den 70er Jahren
       
       Brüssel dpa | – Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes [1][Recht auf Reparatur]
       für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Unterhändler des
       [2][Europaparlaments] und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu
       Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke,
       Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die
       belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des
       Europaparlaments, René Repasi ([3][SPD]), mitteilten.
       
       Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer
       Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und bei typischen
       [4][Alltagsprodukten wie Smartphones] eingeführt, sagte Repasi. Die Regeln
       sollen auch dem Umweltschutz dienen.
       
       Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen,
       anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer
       Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll
       produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr,
       weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.
       
       Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben
       zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer
       Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler
       veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch
       zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.
       
       3 Millionen Tonnen Abfall sollen gespart werden 
       
       Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger
       weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger
       Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch
       weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die
       Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen
       Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart
       werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.
       
       Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna
       Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den
       Verbraucherschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der
       Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu
       Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair- Shops um die
       Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird“, sagte die
       Grünen-Politikerin.
       
       Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp
       einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben
       bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April
       2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür,
       dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert
       werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.
       
       2 Feb 2024
       
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