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       # taz.de -- Verwaltungsgericht hat entschieden: Junge Alternative ist rechtsextrem
       
       > Der Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation als erwiesen
       > rechtsextrem einstufen.
       
   IMG Bild: Offen rassistisch unterwegs: Demonstration der Jungen Alternative in Erfurt im Oktober 2023
       
       Berlin/Karlsruhe taz | Es ist eine weitere Niederlage der AfD vor Gericht:
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die [1][Junge Alternative
       (JA), die Nachwuchsorganisation der Partei], als gesichert extremistische
       Bestrebung einstufen und entsprechend behandeln. Das hat das
       Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden und einen Antrag
       von AfD und JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Das Urteil in der
       Hauptsache steht noch aus.
       
       Das BfV hatte im April 2023 entschieden, [2][die JA vom rechtsextremen
       Verdachtsfall auf eine gesichert rechtsextreme Bestrebung hochzustufen].
       Dagegen hatten AfD und JA geklagt und zugleich einen Antrag auf Gewährung
       vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Diesen hat das Gericht jetzt
       abgelehnt, die Begründung umfasst 70 Seiten.
       
       In der so genannten summarischen Prüfung, die einer Eilentscheidung
       zugrunde liegt, kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass es sich
       bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung handelt. Dies folge,
       so heißt es in der Presserklärung des Gerichts, zunächst aus dem Umstand,
       dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt.
       
       Der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“ und nach
       Möglichkeit der Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine zentrale politische
       Vorstellung der JA. „Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde
       dar“, so das Gericht.
       
       ## Pauschale Herabwürdigung
       
       „Diese umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, die, ungeachtet
       aller tatsächlich bestehenden Unterschiede, bei rassisch motivierter
       Diskriminierung sowie bei der Behandlung von Personen als Menschen zweiter
       Klasse beeinträchtigt wird.“ Das Grundgesetz kenne keinen ausschließlich an
       ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.
       
       Hinzu komme bei der JA eine „fortgeführte massive ausländer- und
       insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation“. Geflüchtete und
       Migrant*innen würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.
       
       Auch agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das
       Demokratieprinzip. Sie setze die Bundesrepublik Deutschland mit Diktaturen,
       insbesondere dem NS-Regime und der DDR, gleich. Zudem führt das Gericht die
       Verbindungen der JA zu der ebenfalls als gesichert rechtsextrem
       eingestuften Identitären Bewegung als Begründung an.
       
       Gegen den Beschluss können AfD und JA vor dem Oberverwaltungsgericht in
       Münster Beschwerde einlegen. Das OVG will Mitte März über zahlreiche Klagen
       der AfD verhandeln, unter anderem auch gegen die Einstufung der JA als
       Verdachtsfall, also die Vorstufe der jetzigen Einstufung.
       
       ## Auch in BaWü gescheitert
       
       Die Kölner Entscheidung dürfte die [3][Diskussion um ein mögliches Verbot
       der Jungen Alternative] weiter anfachen. Unter anderem Grünen-Chef Omid
       Nouripour hatte sich für ein solches Verbot ausgesprochen. Geht man davon
       aus, dass die JA eine eigenständige Organisation und nicht Teil der Partei
       ist, wäre ein Verbot deutlich einfacher. In diesem Fall ist nicht das
       Bundesverfassungsgericht zuständig, sondern Bundesinnenministerin Nancy
       Faeser (SPD) könnte das Verbot verhängen.
       
       In Baden-Württemberg ist die AfD derweil daran gescheitert, Vertreter in
       das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu klagen. Das
       Gremium soll die Überparteilichkeit der Bildungseinrichtung sicherstellen,
       der Landtag wählt 17 Vertreter aus seinen Reihen, außerdem werden 7
       Sachverständige berufen.
       
       Bisher regelte die Geschäftsordnung des Landtags, dass die Fraktionen
       entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament in dem Kuratorium vertreten
       sind. 2021 bekamen aber verschiedene von der AfD vorgeschlagene Kandidaten
       im Landtag keine Mehrheit. Die AfD sah ihre Rechte zur Kontrolle der
       Regierung verletzt und klagte.
       
       Die Verfassungsrichter haben jetzt anders entschieden. Die Aufgaben der
       Landeszentrale seien keine von der Landesverfassung zugewiesenen Aufgaben,
       deshalb dürfte der Landtag in freier Wahl bestimmen. AfD-Fraktionschef
       Anton Baron nannte die Entscheidung einen „Demokratiebruch“.
       SPD-Fraktionschef Sascha Binder dagegen begrüßte das Urteil: „Es stärkt die
       Demokratie.“
       
       6 Feb 2024
       
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