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       # taz.de -- Wirtschaftsweise Veronika Grimm: Aufsichtsrat trotz Bedenken
       
       > Siemens Energy hat die Ökonomin Veronika Grimm trotz aller Bedenken in
       > den Aufsichtsrat gewählt. Der einstige Mutterkonzern stimmte dagegen.
       
   IMG Bild: Sieht keinen Konflikt in der Doppelmitgliedschaft: Prof. Dr. Veronika Grimm
       
       Berlin taz | Ausgerechnet der einstige Mutterkonzern stimmte bei Siemens
       Energy gegen eine wichtige Personalie. Am Montagabend wählten die
       Aktionär*innen mit 76,43 Prozent die [1][Ökonomin Veronika Grimm] in
       den Aufsichtsrat des Energiekonzerns. Doch die Siemens AG, von der Siemens
       Energy im Jahr 2020 abgespalten wurde, stimmte gegen die Ernennung Grimms.
       
       Die [2][Personalie Grimm ist umstritten], weil die Professorin auch
       Mitglied des [3][Sachverständigenrats zur Begutachtung der
       gesamtwirtschaftlichen Entwicklung] ist. „Wer die Bundesregierung in
       gesamtwirtschaftlichen Fragen berät, sollte nicht von einem Großunternehmen
       bezahlt werden und in dessen Gremien sitzen“, kritisierte etwa Max Bank von
       Lobbycontrol. Insbesondere auch Grimms vier Kolleg*innen im
       Sachverständigenrat sehen in der Doppelmitgliedschaft die Gefahr möglicher
       Interessenkonflikte und baten sie im Vorfeld, sich für eines der Ämter zu
       entscheiden.
       
       Grimm sieht diese Konflikte nicht. „Ich freue mich auf die Aufgabe im
       Aufsichtsrat“, teilte sie der taz mit. „Ich habe prüfen lassen, ob das
       Aufsichtsratsmandat kompatibel mit meiner Aufgabe im Sachverständigenrat
       ist. Auch bei Siemens Energy gab es eine Compliance-Prüfung.“ Das Resultat
       sei gewesen, dass es nichts zu beanstanden gebe, so Grimm weiter.
       
       Bei der Siemens AG sieht man es allerdings anders: „Im Vorfeld des
       Abstimmungsverfahrens sind zuvor nicht bekannte Bedenken öffentlich gemacht
       geworden, die sowohl den Erfolg von Prof. Grimm als Aufsichtsratsmitglied
       für Siemens Energy als auch als Mitglied des Expertenausschusses
       beeinträchtigen würden“, teilte der Münchner Konzern auf Anfrage mit.
       „Aufgrund dieses Interessenkonflikts hat die Siemens AG nicht für die
       Ernennung gestimmt.“
       
       ## Kein Verbot von Aufsichtsratsmandat
       
       Der [4][Sachverständigenrat] will sich nun erst mal intern beraten, wie mit
       der Lage weiter umgegangen wird. Grimm ist nicht die erste Wirtschaftsweise
       in der Geschichte des Gremiums, die einen Posten in der Wirtschaft annahm.
       Denn das Sachverständigenratsgesetz aus dem Jahr 1963 schließt die Wahl
       eines Ratsmitglieds in einen Aufsichtsrat nicht aus.
       
       27 Feb 2024
       
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   DIR Simon Poelchau
       
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