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       # taz.de -- Rechtes Onlineportal: Medienanstalt untersucht Nius
       
       > Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) untersucht das rechte
       > Onlineportal Nius. Die journalistische Sorgfaltspflicht sei nicht
       > erfüllt.
       
   IMG Bild: Ist Geschäftsführer von „Vius“, der Firma die das Onlinemedium „Nius“ betreibt: Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt
       
       Berlin Nach Informationen von T-online wird das rechtspopulistisch
       Online-Portal nius.de von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb)
       untersucht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang
       Nius gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstößt. Der [1][ehemalige
       Bild-Chefredakteur Julian Reichelt], der wegen Vorwürfen des
       Machtmissbrauchs gehen musste, gründete Nius im Juli 2023.
       
       Mit dem seit 2020 geltenden Medienstaatsvertrag wurde festgelegt, dass
       Landesmedienanstalten wie die Mabb die journalistischen Inhalte
       kommerzieller Angebote darauf prüfen dürfe, ob journalistische
       Mindeststandards eingehalten werden, nachdem sie jahrelang unbeaufsichtigt
       handeln durften. Somit unterliegt Nius anders als etwa die
       [2][Bild-Zeitung] nicht der Selbstregulierung des Presserats.
       
       Gegenüber der taz bestätigt eine Sprecherin der Mabb, dass die
       Landesmedienanstalt Beschwerden gegen Nius prüfe. Es seien 7 Beschwerden
       gegen Nius eingegangen. Darüber hinaus könne die Mabb aber aufgrund des
       laufenden Verfahrens keine Auskünfte über Inhalte der Beschwerden oder den
       Stand der Untersuchung geben.
       
       ## Mögliche Konsequenzen
       
       Mögliche Konsequenzen können bis zu einer (wenn auch unwahrscheinlichen)
       Sperrung der Seite reichen, sollen die Kritikpunkte in der Anhörung nicht
       entkräftet werden. Darüber wird nicht die jeweilige Landesmedienanstalt,
       sondern die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der
       Landesmedienanstalten entscheiden, da es sich bei Nius um ein bundesweites
       Angebot handelt.
       
       Erfahrung in aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für Alternativmedien, die
       Kritik geraten, hat die Mabb bereits im Fall von [3][Portal „KenFM“]
       sammeln können. Da das Portal die journalistische Sorgfaltspflicht nicht
       erfüllte, hatte die Behörde ein Verfahren eingeleitet. Das Urteil kam
       jedoch nie zum Tragen, weil das Portal aus dem Internet gelöscht wurde.
       
       14 Feb 2024
       
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