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       # taz.de -- Neues Gutachten zu Enteignung: Zu teuer oder zu riskant
       
       > Der Berliner Rechnungshof hat mal nachgerechnet und hält eine
       > Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nicht für umsetzbar.
       
   IMG Bild: Eine Vergesellschaftung, wie sie „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ fordert, ist aus Sicht des Landesrechnungshofs nicht machbar
       
       Berlin taz | Der Landesrechnungshof sieht in der Debatte um die Enteignung
       großer Immobilieneigentümer „keine Möglichkeit, eine Vergesellschaftung mit
       vertretbaren Risiken umzusetzen.“ Das ist das Fazit eines 24-seitigen
       Gutachten, [1][das auf der Internetseite der Landesbehörde steht]. Nach
       deren Überzeugung sind entweder die finanziellen oder die juristischen
       Risiken zu hoch.
       
       Der Rechnungshof um Präsidentin Karin Klingen hatte nicht auf Bitten von
       Senat oder Abgeordnetenhaus, sondern von sich aus nachgerechnet, was eine
       Enteignung tatsächlich bedeuten würde. Das geschah laut Klingen und
       Kollegen, weil eine Expertenkommission 2023 zwar zu dem Schluss gekommen
       war, dass ein Vergesellschaftungsgesetz [2][nach Artikel 15 des
       Grundgesetzes] möglich ist. „Sie nennt jedoch keine konkrete Höhe einer
       Entschädigungssumme“, heißt es im Gutachten. Außerdem habe die Kommission
       in ihrem Abschlussbericht keine Betrachtung der Folgekosten vorgenommen.
       
       Der Rechnungshof hat daher zwei Modelle und deren Kosten und Risiken
       betrachtet: einmal eine Entschädigung nach Verkehrswert – also nach dem,
       was die bisherigen Eigentümer bekämen, wenn sie ihre Wohnungen auf dem
       freien Markt verkaufen würden. Dafür wären hochgerechnet 42 Milliarden Euro
       fällig. Zum anderen eine Enteignung für eine von der Expertenkommission für
       möglich gehaltenen niedrigeren Summe zwischen acht und elf Milliarden.
       
       Laut Landesrechnungshof würde selbst dieses zweite Modell „unweigerlich zu
       Defiziten bei der Bewirtschaftung der zu vergesellschaftenden Bestände
       führen“.
       
       Die müssten entweder durch höhere Mieten oder Zuschüsse aus dem
       Landeshaushalt ausgeglichen werden. Der aber befindet sich schon jetzt in
       krisenhaftem Zustand und [3][steht vor Milliarden-Sparzwang]. Und bei
       höheren Mieten sei eine Vergesellschaftung nicht verhältnismäßig.
       
       5 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.berlin.de/rechnungshof/veroeffentlichungen/
   DIR [2] https://www.bundestag.de/gg/grundrechte
   DIR [3] /SPD-Fraktionsklausur-in-Leipzig/!5988227
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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