# taz.de -- Kriminelle Vertrauenspersonen: Mehr Transparenz für Spitzeleinsatz
> Die Bundesregierung will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch
> die Polizei. Richterbund und Polizeigewerkschaft üben Kritik.
IMG Bild: Wird es für die Polizei schwieriger, mit Spitzeln zu arbeiten? Polizei-Razzia in einem Bordell
Freiburg taz | Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch einen
Gesetzentwurf zur Regelung von V-Leuten bei der Strafverfolgung
beschlossen. Erstmals soll der Einsatz von Spitzeln [1][in der
Strafprozessordnung] geregelt werden. „Klare Regelungen für den Einsatz von
Vertrauenspersonen sind möglich, ohne die Effektivität der Ermittlungen zu
schmälern“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP), der [2][den
Gesetzentwurf] vorgelegt hatte.
V-Leute sind Privatpersonen – oft aus dem kriminellen Milieu –, die gegen
Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des
Gesetzentwurfs: Ein:e Ermittlungsrichter:in muss den Einsatz der
V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch
nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen
Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren
Lebensunterhalt bestreiten und maximal 10 Jahre mit der Polizei
zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften.
Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von
Misstrauen geprägt. Zu viel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte
die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein
Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie
bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf erschwere
die Arbeit. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute
wörtlich protokollieren muss, die V-Leute könnten dabei auch
Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen
Inhalte.
## Anwälte sind happy
Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich
sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere
bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein
können.
Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: „Es
ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der
Praxis missachtet.“ Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der
Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere.
Die Union kann aber auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der
Gesetzentwurf sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker
Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er
hineingegangen ist. „Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in
Zukunft gering bleiben.“
13 Mar 2024
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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