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       # taz.de -- Nach Geiselnahme im Gefängnis: Sieben Jahre für Halle-Attentäter
       
       > Wegen des Terroranschlags in Halle wurde Stephan Balliet zur Höchststrafe
       > verurteilt. Nun folgt eine neue Strafe wegen Geiselnahme hinter Gittern.
       
   IMG Bild: Justizbeamte führen den Angeklagten Stephan Balliet in den Gerichtssaal
       
       Magdeburg dpa | Der Attentäter von Halle ist [1][wegen Geiselnahme im
       Gefängnis Burg] zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt
       worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Praktische
       Auswirkungen wird das neue Urteil zunächst nicht haben. Wegen des
       rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde er [2][im
       Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe] mit anschließender
       Sicherungsverwahrung verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der
       Schuld festgestellt.
       
       Damit wäre ohnehin offen, wann er seine Haftstrafe abgesessen hat und in
       die komfortablere Sicherungsverwahrung wechseln könnte. Am 9. Oktober 2019,
       dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge
       von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang,
       ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
       
       Der 32-jährige Attentäter gilt als extremes Sicherheitsrisiko für andere
       und für sich selbst. Deshalb fand der jüngste Prozess wieder unter
       besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Magdeburg statt. Hinter dem
       Angeklagten saßen stets vier maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller
       Schutzausrüstung. Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas
       abgetrennt. Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf sind
       von Balliet weitere schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten zu
       erwarten, so er die Gelegenheit dazu habe.
       
       Balliet hat nach der Geiselnahme in verschiedenen Gefängnissen gesessen.
       Kurz nach der Tat war er aus der JVA Burg ins bayerische Augsburg
       ausgeflogen worden, im Juni 2023 wurde er in die JVA Wolfenbüttel verlegt.
       Kurz vor Beginn des Prozesses wurde der 32-Jährige wieder nach
       Sachsen-Anhalt gebracht, in die Jugendanstalt Raßnitz. Von dort aus wurde
       er zu den vier Verhandlungstagen nach Magdeburg geflogen.
       
       Im Gefängnis sollen sich bei Balliet stille Phasen, in denen der 32-Jährige
       nicht spricht und sich kaum bewegt, abwechseln mit plötzlichen Ausbrüchen.
       Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Gefangenen und den
       Bediensteten des Strafvollzugs, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten
       geben. Er gilt als nicht behandlungsfähig und nicht behandlungsbereit.
       
       27 Feb 2024
       
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