# taz.de -- Legalisierung von Cannabis wackelt: Der lange Weg zur Tüte
> Am Freitag könnte der Bundesrat den für Anfang April geplanten Start der
> Cannabis-Teillegalisierung verzögern. Könnte das Gesetz am Ende ganz
> scheitern?
IMG Bild: Wird das noch was? Die Cannabis-Legalisierung kippelt
Berlin taz | Die eine oder der andere sieht sich am 1. April schon das
erste legale Tütchen drehen. Aber eine Hürde ist noch zu nehmen: An diesem
Freitag entscheidet sich, ob das [1][im Bundestag bereits beschlossene
Cannabis-Gesetz] wie geplant in Kraft tritt oder von den Ländern im
Bundesrat gestoppt wird. Hinter den Kulissen wird bis zur Abstimmung selbst
gerungen. Der Traum mancher Landespolitiker aus CDU und CSU, das Gesetz
[2][noch ganz auszuhebeln], scheint aber unrealistisch.
Das Cannabis-Gesetz soll [3][einen Paradigmenwechsel] einläuten. Ab dem 1.
April sollen der Eigenanbau von bis zu 3 Hanfpflanzen sowie der begrenzte
Besitz und Konsum legalisiert, ab 1. Juli auch nichtkommerzielle
Anbauvereinigungen erlaubt werden. Mit der Teillegalisierung soll eine
rückwirkende Amnestie für Fälle einhergehen, die nach dem neuen Gesetz
nicht strafbar sind.
Bevor das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, steht es allerdings noch auf
der Tagesordnung des Bundesrats. Weil es sich nicht um ein
Zustimmungsgesetz im Sinne des Grundgesetzes handelt, kann die Länderkammer
höchstens Einspruch erheben. Davor müsste eine Mehrheit im Bundesrat für
einen Vermittlungsausschuss stimmen.
Bei der nun anstehenden Sitzung kommen zunächst die weitestgehenden Anträge
zur Abstimmung, in denen gefordert wird, im Ausschuss über die Aufhebung
oder Überarbeitung des ganzen Gesetzes zu sprechen. Absehbar gibt es dafür
keine Mehrheit. Mehr Chancen hat eine Anrufung des Vermittlungsausschuss
mit weniger weitgehenden Zielen, etwa der Verschiebung des Startbeginns. Im
Vorfeld hatten parteiübergreifend Landespolitiker*innen kritisiert,
dass das schnelle Inkrafttreten Justiz und Polizei überfordere.Sachsens
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wittert darin offenbar eine
Chance, das Gesetz ganz zu stoppen.
## Späte Zugeständnisse an die Länder
„Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem
Vermittlungsausschuss herauskommt“, schrieb er am Wochende auf einer
Internetplattform. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm die
Vorlage auf und warnte: Wenn es zum Vermittlungsausschuss komme, werde die
Union das Gesetz dort „mit Tricks“ stoppen. Die Befürchtung: CDU und CSU
könnten die Beratungen so lange verschleppen, bis die Legislaturperiode
vorbei ist.
Einige Grüne und Sozialdemokrat*innen in den Ländern, die eigentlich
Änderungen am Gesetz wollten, sind dadurch ins Grübeln geraten: Sollen sie
die Legalisierung doch lieber mit Mankos durch den Bundesrat winken, statt
das Projekt in Gänze zu gefährden? In Sachsen etwa gingen die
mitregierenden Grünen und SPD umgehend auf Kontra zu Kretschmer und
erklärten, dass sie eine Blockade nicht mittragen werden – Sachsen müsse
sich im Bundesrat enthalten. In anderen Landesregierungen ringt man bis zum
Schluss.
In einer mehrseitigen Protokollerklärung hatte Gesundheitsminister
Lauterbach zuletzt noch Zugeständnisse an die Länder gemacht – er will
Großplantagen verhindern und mehr Geld für die Suchtprävention
bereitstellen. Am Starttermin der Strafamnestie will der Minister aber
festhalten. Ob die Erklärung ausreicht, um den Vermittlungsausschuss
abzuwenden, ist also unklar.
Aber auch wenn nicht, wäre das Vorhaben nicht automatisch tot. Hendrik
Hoppenstedt (CDU), Vorsitzender des Vermittlungsausschusses, verweist
darauf, dass die Regierungskoalition auch in dem Gremium eine Mehrheit hat.
„Die Ampel könnte jederzeit ein ihr genehmes Ergebnis durchstimmen“, sagte
er der taz.
21 Mar 2024
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## AUTOREN
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