# taz.de -- Genderverbot in der Verwaltung: Nach Bayern nun Hessen
> In der hessischen Verwaltung ist Gendersprache künftig tabu. Damit setzen
> CDU und SPD ihr Koalitionsversprechen um.
IMG Bild: Freundlich, solange man nicht gendert: Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU)
Wiesbaden dpa/taz | Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat in der
Landesverwaltung die [1][Gendersprache] mit Doppelpunkt, Binnen-I,
Unterstrich oder Sternchen verboten. „Zu einer bürgernahen Verwaltung
gehört auch eine einheitliche und verständliche Sprache“, teilte die
Staatskanzlei in Wiesbaden am Donnerstag auf Anfrage mit. Mit einer neuen
Dienstanweisung des Ministerpräsidenten werde daher für alle Stellen der
Landesverwaltung einheitlich festgelegt, wie eine geschlechtergerechte und
verständliche Sprache aussehe.
„Nicht länger erlaubt sind verkürzte Formen mit Sonderzeichen wie
beispielsweise dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I.“
Grundlage für diese Regelung seien die Regeln des Rates für deutsche
Rechtschreibung. Zuvor hatten mehrere Medien über die Veröffentlichung der
Verordnung berichtet.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte sich zuletzt Mitte Dezember 2023
erneut dagegen ausgesprochen, Gender-Sonderzeichen in das amtliche
Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Das Gremium wies
darauf hin, dass es sich hier um „grundlegende Eingriffe in Wortbildung,
Grammatik und Orthografie“ handle.
Laut Dienstanweisung des hessischen Ministerpräsidenten kann einer
geschlechtergerechten Sprache künftig Rechnung getragen werden, indem
sowohl die weibliche als auch die männliche Form genannt werden. Dabei soll
die feminine Form vorangestellt werden. Auch Umschreibungen, die die
Geschlechter nicht ausdrücklich benennen, sind möglich. Dazu zählt etwa der
Begriff „Fachkräfte“, erläuterte die Staatskanzlei.
## Auch Sachsen und Sachsen-Anhalt haben ähnliche Verbote
Im [2][Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD] auf das Vorgehen
verständigt. Dort heißt es: „Wir werden festschreiben, dass in der
öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und
öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk)
auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am
Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.“
Auch andere Bundesländer haben bereits ähnliche Verbote, darunter Sachsen
und Sachsen-Anhalt. Zuletzt hat die [3][bayerische Staatsregierung Mitte
März] ein Verbot von „ideologiegetriebener“ Sprache im dienstlichen
Schriftverkehr verboten. Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung dürfen
daher nicht mehr verwendet werden.
29 Mar 2024
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