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       # taz.de -- Paragraf 218: Nachhilfe für Marco
       
       > Der Paragraf 218 StGB regelt, dass Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat
       > sind. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert eine Neuregelung.
       
   IMG Bild: Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert: „Weg mit Paragraf 218!“
       
       Berlin taz | Liebe Bundesregierung, lieber Marco, jetzt schaut mal her: Ihr
       nehmt den Farbpinsel, tunkt ihn in den lila Farbtopf … uuuund
       schwuppdiwupp, weg ist er! „So einfach kann man den Paragrafen aus dem
       Strafgesetzbuch streichen“, sagt Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle
       Selbstbestimmung. Hinter ihr kreuzen zwei Frauen mit Pinseln einen auf eine
       Leinwand gedruckten Paragrafen 218 StGB durch. [1][Er regelt, dass der
       Schwangerschaftsabbruch nach wie vor eine Straftat ist.]
       
       Ärztinnen, Expertinnen, sogar Pfarrerstöchter und, oh Wunder: auch zwei
       Männer haben sich vor das Bundesgesundheitsministerium in der Mauerstraße
       verirrt, um eine Neuregelung des Paragrafen 218 aus dem Jahr 1871 zu
       fordern. Richtig gehört: 1871! [2][Mehr als 150 Jahre später dürfen Frauen
       noch immer nicht selbst über ihren Körper bestimmen].
       
       In dem Bestreben, dem Ziel zumindest etwas näher zu kommen, hat die
       Ampelregierung 2023 wenigstens eine [3][Expert*innenkommission
       einberufen, die die Möglichkeiten einer Regelung des
       Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGBs prüft]. An diesem Montagmorgen
       tagt sie im Ministerium, während davor ein Flashmob des Bündnisses für
       sexuelle Selbstbestimmung unter dem Motto „Legal, einfach, fair“
       stattfindet.
       
       ## Forderungen nach Streichung des Paragraf 218
       
       Ihre Forderungen sind einfach: Gewollte Schwangerschaftsabbrüche sollen aus
       dem StGB gestrichen werden, die Beratungspflicht abgeschafft und die Kosten
       durch die Krankenkassen übernommen werden. „Zudem fordern wir Vertrauen von
       Politik und Gesellschaft gegenüber Schwangeren“, sagt Scheibe. Warum auch
       nicht: Warum vertrauen wir selbstfahrenden Autos mehr als Schwangeren, die
       richtige Entscheidung für sich zu treffen?
       
       Nachmittags stehen die Ergebnisse der Kommission fest: Die Rechtswidrigkeit
       von Schwangerschaftsabbrüchen hält weder Völker- noch Europa- oder
       Verfassungsrecht stand. Sie fordern daher die Legalisierung von Abbrüchen,
       zumindest in den ersten 3 Monaten. Zur Forderung, den Paragrafen 218
       komplett zu streichen, äußert sie sich nicht eindeutig.
       
       Der Bericht ist für die Regierung nicht bindend. Bundesjustizminister Marco
       Buschmann (FDP) sprach von einer „äußerst anspruchsvollen rechtlichen“ und
       „ethisch äußerst sensiblen“ Frage. Warum müssen Männer alles immer so
       kompliziert machen? „So, und jetzt ab in den Kneipe!“, ruft Scheibe am Ende
       des Flashmobs. Wenn Frauen doch bloß die Welt regieren würden …
       
       15 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Lilly Schröder
       
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       Wer sachlich auf die Debatte guckt, kommt zum Schluss: Abtreibungen auf
       Wunsch der Schwangeren müssen ganz verboten – oder komplett erlaubt werden.